Περιοχή: Γερμανία

Strafprozessordnung - Keine Zustimmung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
2.239 Υποστηρικτικό 2.239 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

2.239 Υποστηρικτικό 2.239 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge der sogenannten "Vorratsdatenspeicherung", wie sie auf der Pressekonferenz vom 15.04.2015 von Heiko Maas angekündigt wurde, die Zustimmung verweigern.

Αιτιολόγηση

Die gleiche Begründung, wie 2010, als vom Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz gekippt wurde, ist heute noch gültig. Denn die Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 10 Absatz 1 ("Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.").Auch 2014 wurde vom Europäischen Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Denn hier werden anlasslos sämtliche Verbindungsdaten gespeichert, darunter fallen auch Positionsdaten. Es gibt keinen Beweis, dass solche gesammelten Daten Erfolge in der Strafverfolgung liefern. Es war den deutschen Sicherheitsbehörden mit einem vergleichbaren Instrument, bei dem 32 Millionen Verbindungsdaten gesammelt wurden, nicht möglich eine Mörderbande zu fassen (NSU), wieso sollte dies jetzt anders sein?Verbindungsdaten sind noch aussagekräftiger als Kommunikationsinhalte und daher besonders schützenswert.Strafverfolgungsbehörden haben heute schon Zugriff auf Kommunikationsdaten, welche zur Rechnungsstellung gespeichert werden.

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Νέα

  • Pet 4-18-07-3120-019334Strafprozessordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge der sogenannten

    Vorratsdatenspeicherung, wie auf der Pressekonferenz vom 15. April 2015 vom

    Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz angekündigt wurde, die

    Zustimmung verweigern.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein solches Vorhaben gegen

    Verfassungs- und EU-Recht verstoße. Zudem gebe es keinen Beweis dafür, dass eine

    solche Speicherung die Strafverfolgung... παρακάτω

Συζήτηση

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