Region: Niemcy

Strafprozessordnung - Video- und Tonbandaufzeichnungen bei Vernehmungen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
284 Wspierający 284 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

284 Wspierający 284 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Vernehmungen von Personen durch Amtsträger wie Richter, Staatsanwälte, Polizisten usw. bei Befragungen und Zeugenaussagen sowie insbesondere Begutachtungen von Psychologen, die als Grundlage für einen Gerichtsprozess oder eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung dienen, über Video- und Tonbandaufzeichnungen zu Beweissicherungszwecken aufgezeichnet und als Beweismittel vor Gericht bei einem Wiederaufnahmeverfahren verwendet werden dürfen

Uzasadnienie

Derzeit beherrschen Fälle von Menschen die Medien, denen gegen ihren Willen und wegen denkbarer, fehlerhafter psychologischer Gutachten und hieraus resultierenden fehlerhaften Beschlüssen und Urteilen deutscher Gerichte rechtswidrig die Freiheit in psychologischen Einrichtungen entzogen wurde und wird, die die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland massiv in Frage stellen. Es wurde 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil erkämpft (Az. 2 BvR 882/09), in dem untersagt wurde, dass psychisch kranken Straftätern gegen ihren Willen Psychopharmazeutika verabreicht werden dürfen. Dieses Urteil müsste somit auch gerade für nicht kriminelle Patienten in geschlossenen Psychiatrien gelten. Der Deutsche Bundestag hatte 2013 trotz dieses Urteils mit § 1906 BGB die Zwangsbehandlung bei der Betreuung neu reglementiert und hierdurch erneut ermöglicht, dass betreuten Menschen mit psychischen Erkrankungen gegen ihren Willen Psychopharmazeutika verabreicht werden können und Zwangsbehandlungen erfolgen dürfen. Somit können Fehlbeurteilungen von Gutachtern, die zu einer Einweisung führten, katastrophale Auswirkungen und Menschenrechtsverletzungen für die Betroffenen haben, in dem diese aufgrund einer falschen psychologischen Begutachtung und eines Fehlbeschlusses oder Fehlurteiles eines Gerichtes häufig für viele Jahre in einer Psychiatrie verschwinden können und keine Chance haben, sich dagegen zu wehren, weil sie keinen direkten Zugang zu einem ordentlichen Gericht und ein faires Verfahren nach Art. 101 des Deutschen Grundgesetzes erhalten. Es stellt sich hierbei die Frage, wer die Gutachter kontrolliert? Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden gebeten nachzudenken, was wäre, wenn sie z. B. aufgrund falscher oder verleumderischer Zeugenaussagen vor Gericht und einer anschließenden Fehlbegutachtung durch einen Psychologen dauerhaft in einer Psychiatrie weggesperrt und zwangstherapiert würden und sich hiergegen nicht mehr gerichtlich wehren können?Mit einer Bild- und Tonaufzeichnung würde ein Beweismittel für Betroffene geschaffen, um bei einer Fehlbegutachtung abgesichert zu sein und Rechtsmittel bei Gericht einlegen zu können. Hierdurch könnte sicherlich die Fehlerquote bei psychologischen Gutachten verringert werden. Ferner wird hierdurch eine Kontrollmöglichkeit für die Begutachtung ermöglicht, die im Zweifelsfall sogar dem Gutachter selber nutzen könnte. Vor Beginn der Begutachtung sollte eine mündliche und schriftliche Belehrung stattfinden, bei der Betroffene ihr schriftliches Einverständnis zur Aufzeichnung geben. Auf Wunsch kann der Betroffene einen Rechtsbeistand zur Begutachtung hinzuziehen. Mit Ende der Begutachtung oder einer behördlichen Befragung muss den Betroffenen eine Kopie des Datenträgers ausgehändigt werden, die den Erhalt quittieren.Aufgrund des großen medialen Interesses wird gebeten, diese Petition öffentlich zu behandeln, um hierdurch allen Menschen, Betroffenen und Fachleuten zu ermöglichen, die Diskussion zu begleiten.

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Aktualności

  • Pet 4-17-07-3120-053270Strafprozessordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert zu Beweissicherungszwecken die Video- und
    Tonbandaufzeichnung von Vernehmungen durch Amtsträger und Psychologen sowie
    die gerichtliche Verwertbarkeit solcher Aufzeichnungen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, mit einer Bild- und
    Tonaufzeichnung könne für die Fälle von „Fehlbegutachtungen“ für Betroffene ein
    Beweismittel für die Einlegung eines Rechtsmittels erzeugt und damit insgesamt die
    Fehlerquote bei psychologischen Gutachten verringert werden. Ferner werde
    hierdurch eine... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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