Kraj : Německo

Strafrecht - Keine Löschung "eigener Beiträge" auf sozialen Plattformen durch Parteien

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 34 v Německo

Petice nebyla splněna

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Petice nebyla splněna

  1. Zahájena 2018
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, es für Parteien unter Strafe zu stellen, auf sozialen Plattformen "eigene Beiträge" zu löschen. Durch ein Gericht als strafbar befundene Inhalte sollen gelöscht und als Ersatz ein neuer Beitrag verfasst werden, der neutral nennt, dass ein Beitrag der Partei aufgrund eines strafbaren Inhalts gelöscht werden musste.

Odůvodnění

=== Hintergrund ===Wahlkampf und Politik rücken immer mehr ins Internet. Dabei werden oftmals Stellungnahmen, aber auch Wahlversprechen oder in den USA sogar politische Entscheidungen online - und nur online - veröffentlicht. Die Profilseite einer Partei ist dabei eine Übersicht aller dieser Beiträge. In letzter Zeit hat es sich zunehmend gehäuft, dass Parteien potentiell strafbare oder zumindest kontroverse Inhalte publiziert haben und diese dann bei aufkeimender Kritik gelöscht haben.=== Ziel ===Um Interessierten die Möglichkeit zu geben sich ein "unbereinigtes" Bild einer Partei machen zu können, sehe ich es als förderlich, ein Verbot des Löschens "eigener Beiträge" zu erlassen.Ausnahmen sollen natürlich strafbare Inhalte sein, insbesondere zum Schutz von Opfern. Hierbei soll der neutrale Hinweis auf den vorherigen, gelöschten, Beitrag dazu dienen, Bürgern das Fehlverhalten der Partei offenzulegen.=== Definitionen ===- Ein "eigener Beitrag" solle aufgefasst werden als Beitrag einer durch die Partei autorisierten Person (oder auch Software/Maschine), eine Autorisierung könnte beispielsweise bei Übergabe der Zugangsdaten vorliegen. Hierbei solle es keine Rolle spielen, ob der Beitrag selbst autorisiert ist, da die Person (oder eben Software/Maschine) zuvor als vertrauenswürdig befunden wurde.Potentielle Ausnahmen können Beiträge von Mitgliedern sein, die aufgrund von Fehlverhaltens zeitnah auf den Beitrag aus der Partei ausgeschlossen wurden oder die zeitnah auf den Beitrag aus der Partei ausgetreten sind und deren Verhalten von der Partei als Fehlverhalten eingestuft wurde.Dies dient dazu, um Personen die Möglichkeit zu nehmen einer Partei kurz vor Austritt gewollt zu schaden. Die Bedingungen dienen zur Verhinderung des Missbrauchs dieser Ausnahme durch eine Partei.- Als "Profil einer Partei" solle jedes Profil einer Partei (z.B. Bundesvorstand) oder Untereinheit (LVs, OVs, AGs, etc.) in einem sozialen Netzwerk aufgefasst werden. Personen die ein Mandat erlangt haben oder innerparteilich ein Amt inne haben sollen auch unter dieses Gesetz fallen. Hierbei ist jedoch eine Abgrenzung zwischen Privatprofil und öffentlichem Profil mit (mindestens teilweisem) Ziel der Wahlwerbung notwendig.

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zprávy

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-07-45-005573
    66121 Saarbrücken
    Strafrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, es für Parteien unter Strafe zu stellen, eigene Beiträge in
    sozialen Netzwerken zu löschen.
    Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Wahlkämpfe und
    Politik zunehmend im Internet stattfänden. In letzter Zeit häuften sich die
    Veröffentlichungen „potentiell strafbarer“ oder „zumindest kontroverser Inhalte“ durch
    Parteien, wobei diese bei aufkommender Kritik gelöscht würden. Um es politisch
    interessierten Bürgerinnen und Bürgern... více

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