Strafrecht - Strafrechtliche Verfolgung von direktem Lobbyismus

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
118 Unterstützende 118 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

118 Unterstützende 118 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass direkter Lobbyismus unter Strafe gestellt wird.

Begründung

Lobbygruppen ist kein direkter Zugang zu politischen Organisationen zu gewähren.Es ist leicht erkennbar, dass an politischer Stelle massiver unkontrollierter Lobbyismus betrieben wird. Die Demokratie wird verkauft an die Wirtschaft und Interessengruppen und dies ist verfassungswidrig!!Die Bürger haben nicht die Möglichkeiten, Einfluss auf das Gesetz zu nehmen, wie finanziell entsprechend aufgestellte Lobbygruppen.Dies stellt die verfassungsmäßige Gleichheit vor dem Gesetz in Frage!!Gleichwohl rückt das Allgemeinwohl hinter Finanzinteressen zurück. Dies ist der Nährboden politisch extremer Gewalten.Es macht durchaus Sinn, dass sich Interessengruppen mit der Politik unterhalten sollten, aber nur unter Beaufsichtigung unabhängiger Personen oder Rechtsanwälte. Dieses Vorgehen wird ja in Fachverbänden, um Absprachen zu vermeiden.Freie Treffen mit Lobbygruppen sind unter Strafe zu stellen und gleich mit Bestechung zu werten.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-45-042207 Strafrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass direkter Lobbyismus unter Strafe gestellt wird und
    Lobbygruppen kein direkter Zugang zu politischen Organisationen gewährt wird.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass die
    Bürgerinnen und Bürger keine den Lobbygruppen vergleichbare Möglichkeit hätten,
    Einfluss auf die Gesetze zu nehmen. Gespräche zwischen Interessengruppen und der
    Politik seien zwar sinnvoll, sollten aber nur unter „Beaufsichtigung unabhängiger
    Personen oder Rechtsanwälte“ zulässig sein.

    Hinsichtlich... weiter

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