Regiune: Germania

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Forderung nach einem Völkermordgesetz

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
42 42 in Germania

Petiția este respinsă.

42 42 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird ein Völkermordgesetz gefordert, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellt.

motive

Der Bundestag hat den Völkermord an den Armeniern anerkannt. Dies ist rechtlich nicht bindend für die Bundesregierung oder für Bürger der BRD.Gerade vor dem Hintergrund, dass in Deutschland viele Bürger leben, die den Völkermord an den Armeniern leugnen, sollte dieses Leugnen unter Strafe gestellt werden. Eine gesetzliche Regelung könnte ähnlich des "Holocaust-Gesetzes" ausgestaltet werden.Dies ist wichtig. Ein Völkermord, für den starke Beweise vorliegen, darf nicht geleugnet werden bzw. Personen, die vom Völkermord sprechen, darf nicht aggresiv begegnet werden.Wir leben in Deutschland in einer Demokratie. Rechtsradikale Tendenzen, die sich auch in der Leugnung eines Völkermordes äußern, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht zulassen.

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știri

  • Pet 4-18-07-4510-035020Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter
    Strafe zu stellen.
    Zur Begründung seiner Petition führt der Petent aus, der Bundestag habe zwar den
    Völkermord an den Armeniern anerkannt, dies sei jedoch rechtlich nicht bindend für
    die Bundesregierung oder für die Bürger. Gerade vor dem Hintergrund, dass in
    Deutschland viele Bürger lebten, die den Völkermord an den Armeniern leugneten,
    solle nach Auffassung des Petenten dieses Leugnen unter Strafe gestellt... mai departe

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