Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Strafbarkeit von versuchtem Hausfriedensbruch/Erweiterung des § 123 Strafgesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
76 Unterstützende 76 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

76 Unterstützende 76 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass versuchter Hausfriedensbruch strafbar ist und § 123 Strafgesetzbuch (Hausfriedensbruch) entsprechend erweitert wird.

Begründung

§ 123Hausfriedensbruch(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.Es ist nicht nachzuvollziehen, wieso der Versuch bislang tatsächlich straffrei bleibt?

Link zur Petition

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