Περιοχή: Γερμανία

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Änderung des § 176 Abs. 1 und 5 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Kindern)

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
137 Υποστηρικτικό 137 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

137 Υποστηρικτικό 137 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine dahingehende Änderung des § 176 Abs. 1 und 5 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Kindern) gefordert, dass die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren beträgt, dass bei allen Straftaten nach § 176 Strafgesetzbuch (StGB) Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann und bei allen Straftaten nach § 176 StGB ein Kontaktverbot ausgesprochen wird sowie ein Verbot für Berufe, bei deren Ausübung ein Kontakt mit Personen unter vierzehn Jahren verbunden ist.

Αιτιολόγηση

Die Strafe für nach § 176 beträgt 6 bis 10 Jahre. Gesteht ein Täter vor Gericht, dann erhält er eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Was dieser Täter dem oder den missbrauchten Kindern angetan hat wird dabei komplett ausser acht gelassen. Er wird wieder in die Gesellschaft gelassen und kann dort sein normales Leben weiter führen. Und wie man leider immer wieder liest, sehen wir genau diese Täter einige Monate, Jahre später wieder vor Gericht. Wieder mussten Kinder unter diesem Täter leiden, weil unser Strafsystem einfach zu schwach ist. Diese Personen sind eine Gefährdung für die Allgemeinheit und werden es auch immer sein, egal ob sie in eine Therapie gehen oder nicht. Und wenn ich mir die tägliche Berichterstattung anschaue, mit was für Urteilen selbst Wiederholungstäter davonkommen, dann verstehe ich nicht, wie die jeweiligen Richter, diese Urteile "im Namen des Volkes" sprechen können. In meinem Namen sprechen sie das nicht.

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Νέα

  • Pet 4-19-07-4512-002830 Straftaten gegen die sexuelle
    Selbstbestimmung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition werden härtere Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern
    gefordert. Die zu erwartende Freiheitsstrafe soll nicht unter 5 Jahren betragen, es soll
    Sicherungsverwahrung angeordnet werden können und ein Kontaktverbot
    ausgesprochen werden sowie ein Verbot für Berufe, mit deren Ausübung ein Kontakt
    mit Personen unter vierzehn Jahren verbunden ist.

    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass geständige Täter für
    Taten nach § 176 Strafgesetzbuch... παρακάτω

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