Regione: Germania

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Strafrechtliche Verfolgung von "Stealthing" auf Antrag des Opfers/Aufnahme in § 177 StGB

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 Supporto 50 in Germania

La petizione è stata respinta

50 Supporto 50 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass das sogenannte "Stealthing" auf Antrag des Opfers strafrechtlich verfolgt werden kann und in den Anwendungsbereich des § 177 Strafgesetzbuch aufgenommen wird.

Motivazioni:

So genanntes Stealthing ist eine Sexualpraktik, bei der ein Partner während des Geschlechtsverkehrs sein Kondom heimlich und vor allem OHNE Einwilligung des anderen Partners entfernt, was mit einem entsprechenden Risiko an sexuell übertragbaren Krankheiten zu erkranken oder schwanger zu werden, verbunden ist.Auch wenn explizit Safer Sex vereinbart wurde, da Stealthing im Regelfall während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs praktiziert wird, ist es für die Opfer schwer bis unmöglich, rechtlich gegen diese Verletzung der körperlichen Unversehrtheit vorzugehen. Hier ist zwingend für Rechtssicherheit zu sorgen.

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Novità

  • Pet 4-18-07-4512-042943 Straftaten gegen die sexuelle
    Selbstbestimmung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petiton wird gefordert, dass das sogenannte „Stealthing“ auf Antrag des Opfers
    strafrechtlich verfolgt werden kann und in den Anwendungsbereich des § 177
    Strafgesetzbuch aufgenommen wird.

    Der Begriff beschreibt das heimliche Entfernen des Kondoms während des
    Geschlechtsverkehrs, um im Anschluss daran ungeschützten Verkehr mit dem Partner
    zu haben, ohne dass dieser es bemerkt.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass mit der
    Entfernung des Kondoms entsprechende... avanti

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