Strafverfahren - Opfer von Straftaten sollen titulierte Forderungen vorrangig geltend machen können

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
76 Unterstützende 76 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

76 Unterstützende 76 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Opfer aus Straftaten ihre titulierten Forderungen vorrangig vor Geldstrafen geltend machen können oder Zahlungen aus Geldstrafen an die Tatopfer weitergeleitet werden, um titulierte Forderungen zu befriedigen. Die Pfändungsfreigrenzen des Zivilrechts sollten für Forderungen aus unerlaubter Handlung entfallen oder auf das Niveau des ALG II reduziert werden.

Begründung

Derzeit kommen Geldstrafen aus Strafverfahren ausschließlich dem Staat zugute. Wird jemand Opfer einer Körperverletzung und der Täter wird zu einer Geldstrafe verurteilt, bekommt das Geld aus der Geldstrafe NUR der Staat. Wenn das Tatopfer Schmerzensgeld oder Schadenersatz vom Täter haben will, muss es selbst ein zusätzliches, eigenes Verfahren gegen den Täter anstrengen und Geld von ihm fordern. Im Gegensatz zu einer Geldstrafe gelten bei den zivilrechtlichen Forderungen wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz aber die Pfändungsfreigrenzen des Zivilrechts (bei Alleinstehenden ca. 1100,-€ Nettoeinkommen). Der Staat hat also deutlich größere Möglichkeiten, sich das Geld vom Täter zu holen, als das Tatopfer diese Möglichkeiten hat. Das führt in nicht ganz so seltenen Fällen dazu, dass der Täter zwar die Geldstrafe bezahlt (da er andernfalls auch für die entsprechend der Anzahl der Tagessätze für X Tage inhaftiert werden würde), dem Tatopfer aber keinen Cent zahlen muss, da er mit seinem Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Selbst dann, wenn das Tatopfer den Täter erfolgreich verklagt hätte, würde es wegen der Pfändungsfreigrenze trotzdem kein Geld bekommen. Wenn also Frau A der Frau B aus Wut das Smartphone kaputt tritt und Frau A deshalb 1.000,- Geldstrafe zahlen muss - und auch zahlt - kann es trotzdem sein, dass Frau B auf ihrem Schaden von 800,-€ für das zerstörte Smartphone sitzen bleibt. Und zusätzlich kann es passieren, dass Frau A den Schaden der Frau B zunächst gar nicht begleichen KANN, weil ihr Geld nur ausreicht, um die Geldstrafe in Raten zu tilgen.Ich möchte deshalb, dass alle Zahlungen auf Geldstrafen, die von dem Täter geleistet wurden, zunächst dem Tatopfer ausgezahlt werden, wenn es eine berechtigte Forderung aus dieser Straftat geltend machen kann. Dies dient in ganz besonderer Weise dem Opferschutz und der Wahrung der Opferinteressen und vermeidet derartige Ungerechtigkeiten, die in der Praxis häufig auftreten.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-312-043237 Strafverfahren

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass Opfer aus Straftaten ihre titulierten Forderungen vorrangig vor
    Geldstrafen geltend machen können oder aber Zahlungen aus Geldstrafen an die
    Tatopfer weitergeleitet werden, um titulierte Forderungen zu befriedigen. Die
    Pfändungsfreigrenzen des Zivilrechts sollten für Forderungen aus unerlaubter
    Handlung entfallen oder auf das Niveau des Arbeitslosengeldes II reduziert werden.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass bei
    zivilrechtlichen Forderungen wie Schmerzensgeld... weiter

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