Область: Германия

Strafverschärfung bei Formen der Organisierten Kriminalität

проситель
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
55 Поддерживающий 55 через Германия

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  1. Начат 2021
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Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

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Mit der Petition wird eine Strafverschärfung bei Formen der Organisierten Kriminalität durch Einziehung des bereits bestehenden Vermögens gefordert.

основания

Der Hauptgrund für die Organisierte Kriminalität (OK) ist das Gewinnstreben. Durch die hohe kriminelle Energie und die verwirklichten Straftaten kommt es bei Verurteilungen meist zu Freiheitsstrafen. Außerdem muss der Schaden, falls einer entstanden ist, ersetzt werden. Jedoch gibt es keine "Vermögensstrafe" bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Lediglich der Gewinn aus Straftaten kann eingezogen werden.Wenn nun aber zusätzlich das komplette Vermögen bei einer Verurteilung vom Staat eingezogen wird, überlegt man es sich hoffentlich anders. Natürlich müssten eventuelle "Schlupflöcher" geschlossen sein, damit man die Regelung nicht umgehen kann.Außerdem sollte das Gesetz soweit gehen, dass selbst gemeinsames Vermögen eingezogen werden kann. Als Beispiel: Der Mann geht nicht arbeiten, bringt jedoch jeden Monat einen unverhältnismäßig hohen Geldbetrag nach Hause. Die Frau geht ebenfalls nicht arbeiten, bekommt aber das Geld überwiesen. Wenn der Partner oder auch die Familie indirekt involviert sind, indem sie das rechtswidrig erlangte Vermögen nutzen, sollte als Strafe das gemeinsame Vermögen eingezogen werden.Eine praktische Fallanwendung wären bestimmte kriminelle Familien. Durch Straftaten wird ein höherer Lebensstil finanziert. Es ist aber sehr schwer für die Strafverfolgungsbehörden die ganzen Finanzgeflechte nachzuvollziehen. Und dann kann nur der Gewinn aus der nachgewiesenen Straftat dem Staat zugeführt werden. In so einem Fall sollte das komplette Vermögen eingezogen werden und die Familie müsste bei "0" anfangen.Es muss einfach abschrecken, dass sich Gewinnstreben um jeden Preis nicht lohnt. Auf Wirtschaftsdelikte oder andere Straftaten könnte man das Gesetz ebenfalls ausdehnen, eventuell mit prozentualer Abstufung.

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