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Straßenausbaubeiträge gehören in Hamm abgeschafft!

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Rat der Stadt Hamm & Landesregierung NRW
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Die Wählergruppe Pro Hamm fordert eine Änderung des § 8 des NRW- Kommunalabgabengesetzes, dass für die Erneuerung beziehungsweise Verbesserung von öffentlichen Straßen keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden.

Die Wählergruppe Pro Hamm beantragt, dass der Rat der Stadt Hamm eine Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zustimmt und die Resolution an die Landesregierung weiterleitet.

Die Stadt Hamm soll bis zur einer möglichen tatsächlichen Abschaffung des § 8 des NRW-Kommunalabgabengesetzes die Straßenausbaubeiträge mit sofortiger Gültigkeit aussetzen.

Grunnen til

Das Thema Straßenausbaubeiträge ist ein stetiges Ärgernis für viele Bürger. So ist in Hamm, wie auch in anderen Kommunen in NRW immer öfter zu beobachten, dass sich Anlieger über die Straßenausbaumaßnahmen, die oftmals fünf- oder vereinzelt auch sechsstellige Straßenausbaubeiträge betragen, zahlen müssen, auf die Barrikaden gehen.

Für viele bedeutet dies eine existenzgefährdende Belastung beziehungsweise der wirtschaftliche Ruin, da sie schlichtweg nicht in der Lage sind, derart hohe Kosten aufzubringen. Wenn das Einkommen oder die Rente häufig nur gering sind, sind auch Kredite nur schwer zu bekommen. Seitens der Beitragspflichtigen wird angeführt, dass die meisten Anliegerstraßen nicht ausschließlich von den Anliegern selber, sondern in erheblichem Umfang auch von der Allgemeinheit mit in Anspruch genommen werden. Durch die Erneuerung und Verbesserung der gemeindlichen Straßen ist kein erheblicher Sondervorteil für die angrenzenden Grundstückseigentümer zu sehen. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die derzeitige gesetzliche Regelung nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deshalb ist es erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage ersatzlos zu streichen und die Anlieger von Straßenausbaubeiträgen freizustellen, wie dies auch in anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg bereits praktiziert wird.

Hiernach fordern wir das Kosten für den Straßenausbau insgesamt aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führt ferner dazu, dass jeglicher Ausbau von vornherein unter sachlichen Erwägungen und unter Beachtung der technischer Regelwerke angegangen werden kann, d.h. unfruchtbare Diskussionen mit dem Bürger über gewünschte sog. „Billigstlösungen“ (wie z.B. Forderungen zum vollständigen Verzicht auf Gehwege oder Grünanpflanzungen) würden sodann künftig entfallen.

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