Regiune: Germania

Straßenpersonenverkehr - Keine Erhebung der PKW-Maut über digitale Datenerhebung, sondern per Vignette

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
211 de susținere 211 in Germania

Petiția este respinsă.

211 de susținere 211 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, … dass die PKW-Maut nicht durch Kennzeichenscanner und digitale Datenerhebung erfasst wird. Die Erhebung der Mautgebühren kann über Klebevignetten/Papiervignetten erfolgen, wie es in anderen europäischen Ländern der Fall ist.

motive

Die Erhebungsmethode mittels Kennzeichenscanner widerspricht § 3a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten [...] sind an dem Ziel so auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Die Erhebung der Kennzeichen stellt eine Erhebung personenbezogener Daten dar, die vermeidbar ist.Zudem stellt die Datenerhebung eine Verletzung des § 13 Abs. 1 BDSG dar, da die Erhebung nicht zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich ist. Es kann hier auch nicht mit § 13 Abs. 2 Nr. 1-9 BDSG argumentiert werden, da es keine zwingende Erfordernis gibt, die Betroffenen nicht im Sinne des § 4a Abs. 3 BDSG eingewilligt haben, dies nicht zum Schutz lebenswichtiger Interessen der Betroffenen oder Dritter erforderlich ist, es sich nicht um Daten handelt, welche die Betroffenen offenkundig öffentlich gemacht haben (weil Fahrer und Halter des Fahrzeuges nicht identisch sein müssen), keine Abwehr im Sinne einer öffentlichen Gefahr, noch einer Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls zwingend erforderlich ist. Auch können weder Gründe zur Gesundheitsvorsorge, Durchführung wissenschaftlicher Forschung oder Krisenbewältigung bzw. Konfliktverhinderung herangezogen werden.Die Bezahlung über eine Klebevignette/Papiervignette ist datenschutzrechtlich unbedenklich. Der Schutz der StraßennutzerInnen vor einem Missbrauch unnötig erhobener Daten, ist nicht gewährleistet. Auch nicht durch die "hohen Standards" diesbezüglich in Deutschland. Die Verarbeitung dieser Daten durch ein privates Unternehmen ist datenschutzrechtlich abzulehnen, da mit diesen Daten Wegeprofile für einzelne Autos/Personen erstellt werden können. Die freiheitlich Grundordnung in Deutschland würde dadurch unterwandert.

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știri

  • Pet 1-18-12-9204-014347

    Straßenpersonenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Pkw-Maut nicht durch elektronische Überwachung
    zu erheben, sondern eine Vignette einzuführen.
    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde, liegen 211 Mitzeichnungen und 74 Diskussionsbeiträge sowie
    weitere sachgleiche Eingaben vor, die gemeinsam einer parlamentarischen Prüfung
    unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle angeführten
    Gesichtspunkte einzeln... mai departe

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