Регион: Германия

Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung des § 2 (4) Straßenverkehrsordnung (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Поддържащ 51 в / след Германия

Петицията не беще уважена

51 Поддържащ 51 в / след Германия

Петицията не беще уважена

  1. Започна 2017
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

Änderung des Textes § 2 STVO Abschnitt 4. von:"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist." in"Radfahrer sind grundsätzlich verpflichtet, vorhandene Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen."

Причина

In den letzten Jahren wird die Anzahl der Radfahrer, die trotz vorhandener Radweg auf der Strasse fahren, immer mehr.Diese Radfahrer gefährden damit nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern bringen auch die Kraftfahrzeuge auf der Strasse in Gefahr (Überholmanöver, starkes Bremsen, weil der Platz zum Überholen nicht reicht).Wenn man schon Radwege zur Sicherheit der Radfahrer gebaut hat, dann soll diese auch genutzt werden, egal ob da ein Schild steht oder nicht (was innerort ja nicht immer der Fall ist).

Линк към петицията

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Новини

  • Pet 1-18-12-9213-044422 Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 2 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend
    zu ändern, dass Radfahrende grundsätzlich verpflichtet werden sollen, vorhandene
    Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen.

    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 51 Mitzeichnungen und
    neun Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
    angeführten Aspekte gesondert eingegangen werden kann.

    Zur Begründung... по-нататък

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