Alueella: Saksa

Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung von § 11 Abs. 2 StVO (Freigabe der Rettungsgasse für Motorradfahrer)

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Tukeva 43 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

43 Tukeva 43 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge ein Änderungsgesetz zum § 11 Abs. 2 StVO beschließen, welches den Fahrern von zweirädrigen Kraftfahrzeugen gestattet, die Rettungsgasse mit gemäßigter Geschwindigkeit bis zur nächsten Abfahrt der Autobahn oder Außerortsstraße mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung zu befahren.

Perustelut

Eine Öffnung der Rettungsgasse für Motorradfahrer ist vor allem durch gesundheitliche Risiken für die Fahrzeugführer begründet. In Motorradbekleidung ist es im Stand und bei niedrigen Geschwindigkeiten oft sehr stickig, da durch den fehlenden Fahrtwind keine Luftzirkulation aufkommen kann. Ein Abnehmen des Helmes zur Abkühlung ist nicht gestattet, da gemäß § 21a Abs. 2 StVO eine Helmpflicht während der Fahrt besteht. Aus juristischer Sicht stellt ein im Stau stehen (mindestens auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen) ebenfalls eine Fahrt dar, da auf diesen Straßen nicht geparkt werden darf. Ein Parkvorgang wäre jedoch zum Beenden der Fahrt notwendig. Ein Motorradfahrer steht also oft in der prallen Sonne und hat keine Möglichkeit sich wie ein Autofahrer durch die Klimaanlage oder Lüftung etwas Abkühlung zu verschaffen. Bei längeren Staus ist ein Hitzschlag also quasi vorprogrammiert. Weiterhin muss der Motorradfahrer ein oft mehr als 200 kg wiegendes Fahrzeug mit den Beinen stabilisieren, da ein Abstellen auf dem Seiten- oder Hauptständer aufgrund einer Neigung oder Steigung der Fahrbahn oft nicht möglich ist. Dieses Vorgehen wäre nur auf einem ebenen Fahrbahnabschnitt möglich; diese sind abseits der dreispurig ausgebauten "einstelligen" Autobahnen jedoch nicht oft vorhanden. Selbst wenn die Möglichkeit besteht das Zweirad auf dem Ständer abzustellen darf der Fahrer deshalb noch nicht absteigen, da er dann wieder Parken würde. Es gibt heute also keine Möglichkeit im Stau eine über längere Zeit vertretbare Situation für Motorradfahrer zu schaffen. Es ist also leicht zu erkennen, dass Staus für Motorradfahrer eine nicht unerheblich größere Belastung darstellen als für Autofahrer. Um die Risiken, die von erschöpften Fahrern ausgehen, zu minimieren, sollte die Rettungsgasse bis zur nächsten Autobahnausfahrt also freigegeben werden. Als Alternative wäre mit derselben Argumentation auch eine Freigabe des Standstreifens bis zur nächsten Abfahrt denkbar.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Uutiset

Väittely

Würde ja gerne unterstützen, aber der Link hierzu führt immer nur zur Fehlermeldung.

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt