Regiune: Germania

Straßenverkehrs-Ordnung - Ankündigung von Haltverboten mindestens 3 Wochen (übliche Urlaubslänge) vorher

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
122 122 in Germania

Petiția a fost inchisa

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  1. A început 2018
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Haltverbote mindestens eine übliche Urlaubslänge (3 Wochen) vorher angekündigt werden müssen. Im Falle akut erforderlicher Einrichtungen ist der sich plötzlich darin wiederfindende Autofahrer zu entschuldigen.

motive

Ich sehe nur zwei Grundlagen, nach denen Haltverbote eingerichtet werden: geplant, ob nun seitens Behörden als neu oder bei Umzügen oder Umbauten, oder ungeplant bei akuten Gefahren und Nöten.Es ist zumutbar, geplante Einrichtungen 4 Wochen vorher anzukündigen. Denn es ist im Gegenzug unzumutbar, dass ein Autofahrer regelmäßig die Umgegend überprüft, ob sich Beschilderungen ändern. In die Haltverbotproblematik kann man gewöhnlich nur geraten, wenn man unerwartet ins Krankenhaus muss oder eben in Urlaub fährt. Eine Art Wachdienst beauftragen zu müssen, ist nicht hinzunehmen.Im Falle akuter Gefahren, etwa ein maroder Baum oder Einsturzgefahr eines Hauses, Rohrbrüche usw. sind Reaktionszeiten z. T. in Stunden zu messen, die beispielsweise ein Schichtarbeiter nicht einhalten kann. Wessen Fahrzeug dann versetzt werden muss, ist von allen Kosten dafür zu befreien.Ein Nachtrag: 4 Wochen dürften für alle Anwohner zu kurz sein, eine dauerhaft neue Unterkunft für ihr Auto zu finden. Behörden sollten Haltverbote nicht ohne zwingende Not neu einrichten dürfen.

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