Straßenverkehrs-Ordnung - Einführung einer Lichtpflicht in Deutschland

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 Ondersteunend 66 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

66 Ondersteunend 66 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird die Einführung einer Lichtpflicht in Deutschland gefordert.

Reden

In der dunklen Jahreszeit erlebe ich es immer wieder, dass Menschen ohne Licht fahren, weil sie glauben, dass es mehr Sprit kostet, was aber so absolut nicht stimmt, übersehen allerdings die hohe Unfallquote. Wir sind ja bereits ein Volk von "Nichtblinkern" und "Handyführern" geworden. Bereits einige Länder in Europa haben Lichtpflicht und wir sollten hier nicht hinterher laufen, wenn es um unsere Gesundheit geht. In den letzten Jahren sind so viele Auffahrunfälle durch Handynutzung und ähnliches passiert, so dass wir Unfälle nicht noch durch ohne Licht fahren, erhöhen müssen. Und dies sollte auch parteiübergreifend verstanden werden und könnte demzufolge genau so schnell abgestimmt werden, wie die Diäten der Politiker. Vielen Dank.

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Nieuws

  • Pet 1-19-12-9213-002221 Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Einführung der Lichtpflicht in Deutschland vorgeschlagen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 67 Mitzeichnungen und 20 Diskussionsbeiträge sowie
    mehrere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht
    auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im... verder

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