Straßenverkehrs-Ordnung - Einräumung eines größeren Ermessensspielraums bei der Anordnung der Radwege-Benutzungspflicht

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Ondersteunend 32 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

32 Ondersteunend 32 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, den Städten und Kommunen durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung einen größeren Ermessensspielraum bei der Anordnung der Radwege-Benutzungspflicht einzuräumen.

Reden

Die frühere Rechtslage erlaubte den Stadtverwaltungen die Aufstellung der genannten Verkehrszeichen, mit denen eine Radwege-Benutzungspflicht verbindlich angeordnet werden konnte. Mit Urteil Az.: 3 C 42.09 vom 18.11.10 entschied das BVerwG, diese Anordnungen dürften nur in dem Fällen § 45 Abs 9 Satz 2 StVO erfolgen. Dies besagt, dass nur in den Fällen, in denen aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die erheblich das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung übersteigt, die genannte Anordnung erfolgen darf. Dies erscheint unverhältnismäßig.Wie hier in der Ortspresse mehrfach diskutiert, halten viele Menschen die Anordnungsbefugnis nach dem Urteil für zu restriktiv. Die Hürden einer Anordnung nur bei sowohl besonderen örtlichen Verhältnissen als auch bei erheblichen Übersteigen der allgemeinen Gefahrenlage lassen faktisch eine Risikobegrenzung nur in wenigen Ausnahmefällen und eine vernünftige Abwägung im Einzelfall gar nicht mehr zu. Viele Menschen weisen auf besondere Risikogruppen, beispielsweise Schüler auf dem Schulweg oder ältere Menschen, die Gefahrenlagen subjektiv leicht fehleinschätzen könnten. Aufgrund zunehmender Verkehrsdichte, auch aufgrund von spezifischem Fehlverhalten bestimmter Kraftfahrer (Autorennen) ist nicht nachvollziehbar, warum die offenbar gegebene höhere Sicherheit auf Radwegen stark beschränkt bleiben soll. Ändern könnte dies der Gesetzgeber. Der dem Urteil zugrunde liegende Fall, der vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub Deutschlands (ADFC) unterstützt wurde, kann sachlich keinen Präzedenzfallcharakter haben. Laut Urteil war streitbefangen eine Straßenabschnitt innerhalb einer Tempo-30-Zone. Er war kurvenarm, wenig befahren und die Sichtverhältnisse waren wegen Beleuchtung auch nachts "... überdurchschnittlich gut...". In diesem Einzelfall mag die Anordnung der Radbenutzungspflicht zwar übertrieben gewesen sein, dieser Einzelfall sollte aber aufgrund der konkret beschriebenen Umstände des Einzelfalls nicht Anlass für eine bundesweite Änderung bleiben. Gegen die Einschränkung der Radwegbenutzungspflicht nur bei entweder örtlich besonderer Gefahrenlage oder bei erheblicher Rechtsgutbeeinträchtigung wendet sich diese Petition.Die Stadtverwaltungen dürften in der Lage sein, neutrale Bestandsaufnahmen durchzuführen. Die Stadt Cuxhaven, deren örtliche Verhältnisse ich gerade im Sommer bei starkem Tourismus etwas besser kenne, teilte mir auf Anfrage mit, als Folge des Urteils eine Bestandsaufnahme durch ein externes Büro durchgeführt zu haben ohne Feststellung der vom Gericht geforderten Merkmale einer Radbenutzungspflicht. Dies bedeutet, dass z.B. in Cuxhaven keine Benutzungspflicht angeordnet werden kann, obwohl durch besonders starkem Tourismus an Wochenenden bestimmte Straßen sehr stark durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger gleichzeitig frequentiert werden. Hier könnte ein Ermessensspielraum der Verwaltungen helfen

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Nieuws

  • Pet 1-18-12-9213-031642

    Straßenverkehrs-Ordnung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert, damit
    Gemeinden bei der Radwege-Benutzungspflicht einen Ermessensspielraum erhalten.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 33 Mitzeichnungen und 53 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur... verder

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