Regione: Germania

Straßenverkehrs-Ordnung - Ergänzung der StVO (Zeichen 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art) bezüglich freier Weiterfahrt für Radfahrende

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
41 Supporto 41 in Germania

La petizione è stata respinta

41 Supporto 41 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Wortlaut zur StVO, Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), zu ergänzen bzw. zu ändern und Radfahrenden die Weiterfahrt zu gestatten, wenn die gesperrten Wege durch regionale und überregionale Radwegkennzeichnungen bzw. touristische Radwegbeschilderungen über die gesperrten Strecken führen.

Motivazioni:

Die Bundesrepublik Deutschland möchte den Radfahrverkehr fördern. Dazu werden viele Anstrengungen zum Ausbau von Radwegenetzen unternommen. Bei meinen Radtouren stelle ich immer wieder fest, dass Wege durch Kennzeichnungen als regionale Radverbindungswege als Fernradwege oder als touristische Radwege ausgewiesen sind. Leider dürfen viele dieser Wege von Radfahrenden nicht benutzt werden, da diese Wege durch die örtlichen Gemeinden durch Zeichen 250 StVO gesperrt sind und lediglich land- und forstwirtschaftlicher Verkehr freigegeben ist. Die Petition soll eine Änderung der StVO bewirken, um Rechtssicherheit für die Radfahrenden herzustellen. Ebenso sollen alle an den Ausweisungen der Radwege Beteiligten (Gemeinden, Landkreise, Bundesländer, Bund sowie Vereine und Interessenverbände) gezwungen sein, diese Rechtssicherheit herzustellen und zu gewährleisten. Vielfach nutzen Gemeinden den derzeitigen Zustand, sich der Unterhaltungspflicht der "ausgewiesenen Radwege" zu entziehen. Gleichzeitig entfallen die Kosten für das Aufstellen einer ordnungsgemäßen Beschilderung. Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass die öffentliche Ausweisung von Radverbindungswegen mit entsprechender Kennzeichen, das Fahrverbot nach Zeichen 250 StVO für Radfahrende aufhebt. Gleichzeitig soll die Unterhaltungspflicht auf die zuständigen Gemeinden und Straßenbaulastträger übergehen, wenn in deren Zuständigkeitsbereichen solche Wege ausgewiesen sind.

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Novità

  • Pet 1-18-12-9213-033150

    Straßenverkehrs-Ordnung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Verkehrszeichen 250 der Straßenverkehrs-
    Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) soll nicht für Fahrräder gelten, wenn es an
    regionalen oder überregionalen Radverbindungswegen, Fernradwegen oder
    touristischen Radwegen aufgestellt ist.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 41 Mitzeichnungen und 20 Diskussionsbeiträge... avanti

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