Straßenverkehrs-Ordnung - Erlaubnis der Mitnahme von Personen auf dafür besonders geeigneten Fahrrädern (Änderung § 21 Absatz 3 StVO)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
73 Unterstützende 73 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung des § 21 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend gefordert, dass die Mitnahme von Personen auf dafür besonders geeigneten Fahrrädern ausdrücklich erlaubt wird.

Begründung

Eine Anpassung der entsprechenden Vorschrift dient dem Umweltschutz und damit dem Gemeinwohl.Aus Gründen des Umweltschutzes wird die Benutzung von Lastenrädern immer beliebter, mit denen sich auch schwere Lasten transportieren lassen. Viele dieser Fahrräder sind von Bauart und Stabilität auch für den Transport von Personen geeignet. So lassen sich beispielsweise auch Kinder über 6 Jahren, deren Mitnahme bislang nicht ausdrücklich erlaubt ist, problemlos und emissionsfrei über weitere Strecken transportieren. Ob die StVO die Mitnahme von Personen auf dem Rad erlaubt, ist aber bislang umstritten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2004, Az. Ss (OWi) 460/04). Im Bußgeldkatalog für Fahrräder ist für die Mitnahme von Personen über 6 Jahren ein Bußgeld von 5 € vorgesehen.Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber, als er die entsprechende Vorschrift erließ, nicht vorausgesehen hat, dass es in der Zukunft einspurige Fahrräder geben würde, die für eine Personenbeförderung besonders geeignet sind. So gibt es zum Beispiel einspurige Lastenräder mit in den Rahmen integriertem Gepäckträger, Sitz und Festhaltevorrichtung, die für eine Last von bis zu 200 kg + Fahrer ausgelegt sind. Auf einem solchen Fahrrad ist eine Mitnahme von Personen gefahrlos möglich. Der Gesetzgeber erlaubt auch ja auch die Benutzung von Tandems.Der Vergleich mit dem Tandem illustriert, dass es hier eine Rechtsverzerrung gibt: Kann die zweite Person auf dem Fahrrad mittreten, so ist die Mitnahme einer zweiten Person erlaubt, unabhängig davon, ob diese tatsächlich in die Pedale tritt oder nicht. Die zweite Person kann auf dem Tandem also genauso transportiert werden wie auf einem Lastenfahrrad. Der einzige Unterschied ist, dass die zweite Person mittreten kann, sofern sie dies wünscht.Eine Änderung der genannten Rechtsvorschrift macht den Personentransport auf dem Fahrrad attraktiver und macht Fahrten mit KFZ überflüssig. Damit entlastet sie die Straßen und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz.

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