Kraj : Německo

Straßenverkehrs-Ordnung - Erlaubnis der Radwegnutzung außerhalb geschlossener Ortschaften durch S-Pedelecs

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass S-Pedelecs (45 km/h) außerhalb geschlossener Ortschaften auch die Radwege benutzen dürfen. Hier sollte aber eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten.

Odůvodnění

Um festgeschriebene Klimaziele zu erreichen, müssen alle etwas tun. Um Pendlern von weiteren Arbeitswegen Alternativen zu dem Auto attraktiv zu machen, sollten umweltfreundliche bzw. deutlich weniger umweltbelastende Verkehrsmittel unterstützt werden. Für Strecken > 20 km kommt meistens ein normales 25 km/h Pedelec oder ein herkömmliches Fahrrad nicht mehr in Frage.Mit einem S-Pedelec ist man aber verpflichtet, die normale Fahrbahn mit dem Auto- und LKW-Verkehr zu teilen, was zeitweise für den Zweiradfahrer sehr gefährlich ist. Auch dürfen z. B. keine Wälder, Parks oder Fahrradwege an Flüssen (Deiche) befahren werden. Dieses macht das Umsteigen unattraktiv oder wer die Regeln ignoriert auch illegal.Um andere Fahrradfahrer aber nicht zu gefährden, sollte auf den Fahrradwegen aber eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten. Somit kann der schnelle S-Pedelec-Fahrer selbst entscheiden, ob er Fahrbahn oder Radweg benutzt.Es ist einfach deutlich umweltschonender, wenn der Pendler mit dem Pedelec (ca. 25 kg) pendelt, als mit dem herkömmlichen Kfz (ca. 1300 kg).Des weiteren sind körperlich aktive Menschen nachweislich gesünder, es kommt also der Allgemeinheit durch das Gesundheitswesen zu Gute. Auch verbrauchen 2-Räder viel weniger öffentliche Fläche und haben deutlich weniger Lärm-Emission.

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zprávy

rozprava

Ich fahre seit Jahren S-pedelec, führt mein Weg an einer Bundesstraße entlang, bange ich im Minutentakt um mein Leben. Theoretisch KANN das S-Pedelec 45 km/h erreichen, realistisch hällt man aber eher 30-35 km/h durch, damit stellt man ein erhebliches Sicherheitsrisiko für ALLE dar. Die von hinten überholenden Fahrer sind aufgrund des Erscheinungsbildes „Fahrrad“ nicht darauf eingestellt, dass es schneller ist als erwartet, der Überholvorgang dauert länger, es wird deshalb oft auch mal recht knapp mit dem entgegenkommenden Fahrzeug. Tempo-30-Zonen sind ja auch nicht für 250km/h PKWs gesperrt

Wenn ein Fahrrad, wie man es auchanders nennen möchte, schneller als 25 km/h fährt, gehört er einfach auf die Straße. Einmal abgesehen davon, dass auch Mofoas/Roller ein Nummernschild/Anmeldung genötigen, warum nicht die schnellen Räder? In der Regel sind die Fahrradwege mit den Fußgängerwegen gekoppelt und warum sollte der Fußgänger übermäßig belastet werden? Wird er doch heute schon, indem die Fahrradfahrer ihn einfach wegklingeln. Wenn die S-Pedelecs ein Numernschild haben und angemeldet sind und Steuern zahlen, können sie doch gern auf der Straße fahren.

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