Straßenverkehrs-Ordnung - Herausnahme schwerer Wohnmobile aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277 der StVO

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
27 Unterstützende 27 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

27 Unterstützende 27 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Herausnahme schwerer Wohnmobile aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277 der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert.

Begründung

Wegen der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO beträgt seit dem Jahr 2005 die zulässige Höchstgeschwindigkeit für als Wohnmobil zugelassene Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h. Eine Gleichstellung dieser Fahrzeuge mit Reisebussen beim Zeichen 277 (Überholverbot für Kfz über 3,5 t) ist also geboten. Hintergrund ist, dass Reisebusse vom Regelungsgehalt des Zeichens 277 ausgenommen sind und damit trotz derselben zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h Lkw-Kolonnen auf der Autobahn überholen dürfen, wohingegen mittelschwere Wohnmobile bei Zeichen 277 in der Kolonne mitfahren müssen bzw. sich in den oft auf dem rechten Fahrstreifen bildenden LKW-Stau einreihen müssen.Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen hat zwischenzeitlich ergeben, dass eine Gleichstellung von solchen Wohnmobilen mit Reisebussen hinsichtlich Seitenwindanfälligkeit und Kippneigung durchaus vertretbar erscheint. Gleichwohl hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitgeteilt, dass eine bundeseinheitliche Regelung hierzu für nicht notwendig erachtet wird.Grund hierfür sei einerseits, dass das Zeichen 277 nicht nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen angeordnet wird, sondern auch auf sonstigen Landstraßen, wo der Geschwindigkeitsvorteil von Wohnmobilen gegenüber Lkw gar nicht zum Tragen käme, was natürlich falsch ist, weil schwere LKW auf 60 km/h beschränkt werden, wogegen die Höchstgeschwindigkeit von mittelschweren Wohnmobilen auf 80 km/h begrenzt ist.Außerdem bestehe für die Straßenverkehrsbehörden der Länder auch heute bereits die Möglichkeit, schwere Wohnmobile durch Zusatzzeichen (z. B. 7,5 t) von der Geltung des Zeichens 277 aus zu nehmen, was jedoch von den Ländern, wegen des Aufwandes des Nachrüstens mit Zusatzzeichen, mit ganz wenigen Ausnahmen, nicht angewendet wird. Auch die Argumentation, dass an Stellen, bei denen nicht die Geschwindigkeitsdifferenz gegenüber LKW, sondern andere Gründe wie Fahrstreifeneinzug von links, Seitenwind etc., das Überholverbot bedingen, geht fehl, denn in der Praxis ist an diesen Gefahrenpunkten das Zeichen 277 immer mit dem Zusatzzeichen 276 (gilt für LKW, Busse und PKW mit Anhänger) versehen. Mittelschwere Wohnmobile sind sehr gut motorisiert und haben ein wesentlich besseres Leistungsgewicht als Busse oder gar LKW, aber werden durch Ihre Leichtbauweise, gerade bei Auffahrunfällen an Stauenden, wie "Kartenhäuser" zusammen geschoben (hohe Anzahl an Auffahrunfällen durch LKW an Stauenden wie z. Bsp. Unfall vom 12.07.16, wo eine ganze Familie in ihrem Wohnmobil ausgelöscht wurde u. a.). Es ist also geboten, insbesondere an Steigungen und zunehmend langen Autobahnabschnitten mit Dauerüberholverbot für LKWs, die rechte Fahrspur zu entlasten und es mittelschweren Wohnmobilen zu ermöglichen, wie Busse auch, die linken bzw. mittleren Fahrstreifen zu benutzen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9213-033895 Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Herausnahme schwerer Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 t aus dem
    Regelungsgehalt des Zeichens 277 der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 27 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine
    Gleichstellung... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern