Dialog

Straßenverkehrs-Ordnung - Situationsgebundenes Halteverbot auch an Ladestationen (Änderung der StVO)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
36 Unterstützende 36 in Deutschland

Sammlung beendet

36 Unterstützende 36 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge eine Änderung der StVO veranlassen, die ein situationsgebundenes Halteverbot wie an abgesenkten Bordsteinkanten auch an Ladestationen vorsieht, von dem ausschließlich Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges ausgenommen sein sollen. Des Weiteren soll das Vorhandensein einer Ladestation auf den Ankündigungsschildern von Autobahn-Raststätten ersichtlich sein.

Begründung

Immer wieder sieht man, dass Leute mit kraftstoffgetriebenen Fahrzeugen die Abstellflächen als Parkplatz missbrauchen. Auf die Idee, ihr Auto an einer Zapfsäule abzustellen und im Supermarkt einkaufen zu gehen, kommen die Fahrer nur deshalb nicht, weil der Tankstellenpächter ihnen den Hobel abschleppen ließe. An der Ladestation gibt es aber keinen Pächter, die darf man ungeniert blockieren. Anstatt - wie in einer anderen Petition gefordert - die Leute mit noch mehr Preisnachlässen aus Steuergeldern zu überhäufen, wäre es sinnvoller, für die Zugänglichkeit der ohnehin schon zu rar gesäten Infrastruktur zu sorgen und deren Ausbau zu fördern. Betreiber von Autobahnraststätten und Autohöfen sollten im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten zukünftig konzessionell verpflichtet werden, Ladestationen einzurichten und den Weg zu ihnen auf ihrem Gelände deutlich zu kennzeichnen. Damit würde man die Elektrofahrzeuge mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung rücken, als mit zusätzlichen Preisnachlässen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9213-023449 Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung

    Mit der Eingabe wird gefordert, dass die Straßenverkehrs-Ordnung so geändert wird,
    dass vor Elektroladestationen ausschließlich Elektrofahrzeuge während des
    Ladevorganges parken bzw. halten dürfen. Des Weiteren soll an Autobahn-Raststätten
    auf vorhandene Ladestationen hingewiesen werden.

    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 36 Mitzeichnungen und
    21 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
    angeführten Aspekte gesondert... weiter

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