Straßenverkehrsordnung - Anhebung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
103 Unterstützende 103 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

103 Unterstützende 103 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 70 Kilometer pro Stunde angehoben wird.

Begründung

In zahlreichen, vor allem größeren Ortschaften, gibt es große, teils mehrspurige Verkehrswege wie Ring- und Ausfallstraßen, auf denen durch die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde der Verkehr stark behindert wird. Obwohl aufgrund des Ausbaugrads und beispielsweise seitlicher Befestigungen (Leitplanken, Seitenstreifen etc.) höhere Geschwindigkeiten ohne Einschränkung der Verkehrssicherheit vertretbar wären, verstopfen die Straßen. Vor allem zu den Stoßzeiten entstehen in größeren (und auch kleineren) Städten unnötige Staus, oft kilometerlang. Diese Staus verursachen, etwa durch "Stop and Go", in weit höherem Maß als etwa die Erhöhung der Geschwindigkeit auf 70 Kilometer pro Stunde bei gleichmäßiger Fahrt, Lärm und Luftverschmutzung in den Städten. Zudem scheint es nicht geboten, das zügige Fortkommen der Verkehrsteilnehmer durch für die jeweiligen Straßenverhältnisse übertriebene Tempolimits unnötig einzuschränken. Wo notwendig, könnte ein Tempolimit von 70 Kilometern pro Stunde - wie das bisher geltende Limit auch - auf ein geringeres Maß reduziert werden. Zwar gibt es auch jetzt schon in Einzelfällen erhöhte Tempolimits innerorts, zum Beispiel auf den oben genannten Straßentypen, meist auf 60 Kilometer pro Stunde. Diese Möglichkeit wird aber von den Kommunen nach Ansicht des Petenten viel zu wenig genutzt. Ein grundsätzlich höheres Tempolimit, das dann erst im Einzelfall heruntergesetzt werden müsste, würde dieser Situation entgegenwirken. Daher fordere ich die Anhebung der allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 70 Kilometer pro Stunde.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9213-052262

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
    geschlossener Ortschaften auf 70 km/h anzuheben.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 103 Mitzeichnungen und 70 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen... weiter

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