Περιοχή: Γερμανία

Straßenverkehrsordnung - Anhebung von höchstzulässigen Geschwindigkeiten

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
151 Υποστηρικτικό 151 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

151 Υποστηρικτικό 151 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

  • KFZ mit einer zul. Gesamtmasse über 7,5 t- alle KFZ mit Hänger, ausgenommen PKW, LKW und Wohnmobile jeweils bis zu einer zul. Gesamtmasse von 3,5 t- Busse mit stehenden Fahrgästengeltende Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von 60 km/h auf 80 km/h anzuheben.- Krafträder mit Anhänger und selbstf. Arbeitsm. mit Hänger- Zugmaschinen mit zwei Hängern- Busse mit Hänger oder mit stehenden Fahrgästengeltende Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 60 km/h auf 80 km/h anzuheben.

Αιτιολόγηση

Gefährdungsbeurteilung:Da LKW und die oben genannten Fahrzeuge auf Landstraßen nur 60 km/h fahren dürfen, kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern seitens schnellerer Fahrzeuge. Eine Angleichung der Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer würde vermutlich zu einer deutlichen Reduktion der Verkehrsunfälle und zu einem flüssigerem Verkehrsfluss führen.Auf Autobahnen kommt es bei der derzeitig geltenden Höchstgeschwindigkeit für die oben erwähnten Fahrzeuge zu Auffahrunfällen, da andere Verkehrsteilnehmer nicht mit einer Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer von nur 60 km/h rechnen.Angleichung an andere europäische Länder:In den meisten anderen europäischen Ländern gilt für die oben genannten Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Es wäre sinnvoll sich mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an den Nachbarländern zu orientieren.

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Νέα

  • Pet 1-17-12-9213-052256Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die in den
    §§ 3 Absatz 3 Nr. 2 b) und 18 Absatz 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung genannten
    Fahrzeugkategorien auf 80 km/h heraufzusetzen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 150 Mitzeichnungen und
    36 Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
    Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
    Konkret wird mit der Petition... παρακάτω

Συζήτηση

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