Straßenverkehrsordnung - Aufhebung des Parkverbots auf der linken Straßenseite

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
88 Unterstützende 88 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

88 Unterstützende 88 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass das Verbot zum Parken auf der linken Straßenseite aufgehoben wird.

Begründung

Wer auf der linken Straßenseite parkt, muss beim Wegfahren den Verkehr aus beiden Richtungen passieren lassen.Dies wird als Grund für das Verbot angeführt.Dasselbe muss der Fahrer auch beim Linksabbiegen in eine bevorrechtigte Straße tun. Und er ist dort auch nicht überfordert.Bei großen verkehrsreichen Straßen sind inzwischen häufig Abgrenzungen zur Gegefahrbahn, so dass ein Parken auf der linken Seite überhaupt nicht möglich ist.Das Verbot, auf der linken Straßenseite parken zu dürfen, ist aber häufig mit einem unnötigen Wendemanöver verbunden, oder mit unnötigen Wegen. Die Gefahr beim Anfahren in kleineren Straßen, Dorfstraßen mit wenig Verkehr, ist gering. Das Verbot aber führt oft dazu, dass versetzt auf beiden Seiten von schmalen Straßen geparkt wird und weder Rettungsdienste noch Feuerwehr mehr passieren können, da die Abstände nicht richtig eingeschätzt werden, die nötig sind, um mit einem 10m langen Fahrzeug im Zickzack durchfahren zu können.Bei einer Abschaffung dieses Verbotes könnte in schmalen Dorfstraßen und in vielen neuen Wohngebieten mit schmalen Straßen das Parken auf der einen Straßenseite ganz verboten werden, um solche Engpässe zu vermeiden. Und dennoch könnten die Parker aus beiden Richtungen kommend gut einen Parkplatz finden.Als Beispiel für funktionierendes Parken auch gegen die Fahrtrichtung dienen Frankreich und Italien, dort gibt es deswegen keine häufigeren Unfälle.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9213-055533Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, das Parken auf der linken Straßenseite zu erlauben.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    und dort diskutiert. Es gingen 88 Mitzeichnungen und 28 Diskussionsbeiträge ein. Es
    wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt gesondert eingegangen
    werden kann.
    Zur Begründung wird vorgetragen, als Grund für die geltende Regelung werde
    angegeben, beim Linksparken müsste zum Wegfahren der Verkehr aus zwei
    Richtungen beachtet werden.... weiter

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