Région: Allemagne

Straßenverkehrsordnung - Beibehaltung der Befreiung von der Anschnallpflicht für das Taxi- und Mietwagengewerbe

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
32 Soutien 32 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

32 Soutien 32 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Die Beibehaltung der Befreiung von der Anschnallpflicht für Taxifahrer und Chauffeure von Mietwagen.

Raison

Taxifahrer/innen sind vor allem in der Nacht einem immer zunehmenden Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt und Überfällen zu werden.Somit ist es weiterhin sehr wichtig, das Taxi bei einem Angriff schnellstens verlassen zu können.Durch das Anschnallen ist dies nicht möglich!Auch ist das Erreichen des Notknopfes in vielen Taxen durch das Festhalten des Gurts nicht möglich.Infolgedessen kann nicht einmal ein Hilferuf abgesetzt werden.Hier steht also die Sicherheit der Fahrer/innen im Vordergrund, ansonsten werden wir in Bälde eine Situation wie in den USA erreichen und mit Trennscheiben durch die Städte fahren.Darum ist die Beibehaltung der Sonderregelung von 1970 so enorm wichtig für uns Taxifahrer/innen!

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Actualités

  • Pet 1-18-12-9213-012168

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird die Beibehaltung der Befreiung von der Anschnallpflicht für
    Taxifahrer und Chauffeure von Mietwagen gefordert.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 32 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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