Alueella: Saksa

Straßenverkehrsordnung - Beleuchtete Warnanzeige als Alternative zum Warndreieck

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Deutschen Bundestag
46 Tukeva 46 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2011
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks in Kraftfahrzeugen um eine beleuchtete, am Fahrzeug montierte alternative Variante zu erweitern.

Perustelut

Das Aufstellen eines Warndreiecks ist häufig mit Risiken sowohl für den Aufsteller als auch für andere Verkehrsteilnehmer verbunden. Bei schlechter Witterung und Dunkelheit muß der Aufsteller auf der Fahrbahn oder dem unbefestigten Seitenstreifen einen Weg finden, ohne sich selbst zu verletzen. Ist dieser bereits verletzt, stellt dies eine zusätzliche Hürde dar. Zudem ist das Dreieck gerade bei schlechter Witterung kaum zu sehen. Der Warneffekt ist außerdem selbst bei guten Sichtverhältnissen gering, da die Warnung von der eigentlichen Gefahrenstelle örtlich getrennt ist. Eine beleuchtete, am Fahrzeug montierte Warnanzeige dagegen würde gerade bei Niederschlag, Dunkelheit oder Nebel besonders gut zu sehen sein. Zudem wäre sie bei mehrspurigen Bahnen für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar, nicht nur für die, die das klassische Warndreieck direkt passieren. Die Warnung wäre weithin sichtbar und dennoch direkt an der eigentlichen Gefahrenstelle. Personen müßten sich nicht vom Fahrzeug entfernen. Die Warnung würde unmittelbar durch Betätigung eines Schalters ohne Verzögerung erscheinen. Diese Petition stellt letzlich eine Erweiterung der gängigen Praxis bei Baustellen, Einsatzfahrzeugen und der Autobahnmeisterei dar, die bereits seit einiger Zeit mit Lichtzeichenanlagen den nachfolgenden Verkehr warnen. Die beleuchtete Warnanzeige möge als Alternative eingeführt werden, um einen Massenansturm auf Umrüstungen zu verhindern und die bei technischen Neuerungen nötigen Erfahrungen in der Praxis sammeln zu können.

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Uutiset

  • Peter Wurm

    Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.03.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird vorgeschlagen, aus Verkehrssicherheitsaspekten die Pflicht zum
    Mitführen eines Warndreiecks in Kraftfahrzeugen um ein am Fahrzeug montiertes
    gelbes Warnlichte zu erweitern.

    Internetseite des Deutschen Bundestages
    Zu dieser Petition, die auf der
    veröffentlicht wurde,
    liegen dem Petitionsausschuss die Unterschriften von
    46 Mitzeichnern sowie 24 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis dafür
    gebeten, dass nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen dargestellt
    werden können.

    Zur... enemmän

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