Straßenverkehrsordnung - Keine Vorbeifahrt an Omnibussen und Schulbussen bei eingeschaltetem Warnblinklicht

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
84 Ondersteunend 84 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

84 Ondersteunend 84 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Änderung von § 20 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend gefordert, dass Kraftfahrzeuge, die sich auf der selben Spur befinden, an Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, nicht vorbeifahren dürfen.

Reden

Aufgrund zweier tödlicher Unfälle mit Grundschülern in Sachsen-Anhalt an Haltestellen, die auf Unachtsamkeit und unangemessener Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer zurückzuführen ist, bitte ich um Abänderung des Abs.4.Dieser sollte insoweit abgeändert werden, dass der Verkehr in Fahrtrichtung Omnibus bzw. Schulbus hinter diesem zu warten hat und nur noch der Gegenverkehr auf der selben Fahrbahn in Schrittgeschwindigkeit passieren darf.Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verkehrsteilnehmer nicht gewillt sind, sich an den bestehenden §20 der StVO zu halten und mit Schrittgeschwindigkeit an einen Omnibus/Schulbus vorbeizufahren.Dies mag vielen sicher sauer aufstoßen, aber ich sehe jeden morgen auf dem Weg zur Arbeit, wie die Verkehrsteilnehmer das Warnblinklicht ignorieren und mit ihrer erlaubten Höchstgeschwindigkeit (je nach Zone) an einem stehenden Omnibus/Schulbus vorbeifahren, dies gilt für den Richtung- und Gegenverkehr.Auch scheint die Verkehrspolizei nicht in der Lage zu sein, massiven Kontrollen dieses Sachverhaltens nachzugehen und rigoros zu ahnden.

Link naar de petitie

Afbeelding met QR-code

Afscheurstrookje met QR-code

downloaden (PDF)

Nieuws

  • Pet 1-18-12-9213-013168

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 20 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung zum Schutz der
    Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel zu ändern.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 84 Mitzeichnungen und 40 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt,... verder

Nog geen voor argument.

Nog geen tegenargument.

Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen