Straßenverkehrsordnung - Keine vorgeschriebene Grundfarbe für Parkscheiben

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
861 Ondersteunend 861 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

861 Ondersteunend 861 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Vorgabe der Grundfarben einer Parkscheibe (Zeichen 291 StVO) i.V.m. § 13 StVO ergänzt durch die Amtliche Verlautbarung des Bundesministers für Verkehr, Bonn vom 22.03.1988 über die Beschaffenheit einer Parkscheibe, aufzuheben.

Reden

Die farbliche Gestaltung einer Parkscheibe ist für die Bestimmung / Zweck dieser bedeutungslos. Die Parkscheibe (Zeichen 291) dient ausschließlich dem Zweck der Angabe der Ankunftszeit (des Parkbeginns) eines Kraftfahrzeugs auf einer als Parkplatz ausgeschilderten Fläche mit Überwachung der Parkzeit. Dazu muß sie nicht zwangsläufig denselben Blauton wie die übrigen Verkehrszeichen aufweisen, da sie in erster Linie nicht als Amtliche Zeichen der Straßenverkehrsordnung anzusehen sind ( Verkehrszeichen ). Verkehrszeichen gliedern sich in Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen (Gebots- und Verbotszeichen) und Richtzeichen. Eine Parkscheibe die nur dem o.g. Zweck dient eine bestimmte Zeit anzugeben und nachzuweisen erfüllt diese Definitionen daher nicht.In der Regel werden andersfarbige Parkscheiben von den meisten kommunalen Ordnungsbehörden im Rahmen des Opportunitästprinzipes anerkannt. Diese individuelle Auslegung entsprich nicht dem Rechtsempfinden des Bürgers.Zur Vereinfachung der Handlungsvorschrift über den Gebrauch einer Parkscheibe sollte die Farbvorgabe - sofern die Parkscheibe den weiteren Beschaffenheitsmerkmalen wie Größe und Funktionsweise/Aufbau entspricht - somit aufgehoben werden.

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Nieuws

  • Pet 1-17-12-9213-044688Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Aufhebung der Grundfarbe einer Parkscheibe, Zeichen 291
    der Straßenverkehrs-Ordnung, gefordert.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 861 elektronischen
    Mitzeichnungen, 53 Diskussionsbeiträgen und 650 handschriftlichen Unterschriften
    sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des
    Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen
    werden. Der Petitionsausschuss... verder

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