Région: Allemagne

Straßenverkehrsordnung - Verbot von Wahlwerbung im Straßenverkehr

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
271 Soutien 271 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

271 Soutien 271 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Verbot von Wahlwerbung im StraßenverkehrDer Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Anbringen von Wahlwerbung / Wahlplakaten in direkter Nähe zum Straßenverkehr verboten wird. Abstand zum Straßenrand mindestens 10 Meter.

Raison

In der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) wird festgelegt, dass maximal drei Verkehrszeichen (davon normalerweise maximal zwei Vorschriftszeichen) an einem Pfosten befestigt werden dürfen. Zeichen mit Wartepflicht dürfen nur alleine aufgestellt werden. Vorfahrtsregelungen, müssen neben ihrem Zeichen auch an der Form des Schildes erkennbar sein. So kann der Verkehrsteilnehmer auch bei beschädigtem oder eingeschneitem Schild die Vorfahrtsregelung an einem Knotenpunkt erkennen. Alle diese Regelungen und Festlegungen sind erstellt worden, damit die Beschilderung der Straße übersichtlich bleibt, die Schilder aus großer Entfernung gut erkannt werden können.Wenn in der Sichtachse einer Straße nur noch Wahlplakate am Straßenrand zu erkennen sind, wird die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt. In den letzten Jahren wurden nicht nur die zeitlich begrenzen Zeiten deutlich überschritten, selbst Plakatierungen an Ampeln geduldet.Diese Regelung muss in der STVO bzw. in der VwV StVO verankert werden, weil Plakatierung der Straße unter Länderrecht fällt. Nur ein Bundesgesetz kann eine generelle Regelung schaffen.

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Actualités

  • Pet 1-17-12-9213-055418

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll ein Verbot von Wahlwerbung in direkter Nähe zum
    Straßenverkehr erreicht werden.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    und dort diskutiert. Es gingen 271 Mitzeichnungen und 36 Diskussionsbeiträge ein.
    Zur Begründung bezieht sich der Petent auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
    Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Darin sei festgelegt, dass maximal drei
    Verkehrszeichen an einem Pfosten befestigt... plus loin

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