Region: Niemcy

Straßenverkehrsordnung - Verkehrsrechtliche Regelung der "Eltern-Kind-Parkplätze" in der Straßenverkehrsordnung

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
43 Wspierający 43 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

43 Wspierający 43 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, Eltern-Kind-Parkplätze verkehrsrechtlich zu regeln und in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufzunehmen.

Uzasadnienie

Oftmals wird es Familien mit Kleinkindern verwehrt, bestehende Eltern mit Kind Parkplätzen zu nutzen weil diese durch rücksichtslose Verkehrsteilnehmer blockiert sind. Um eine Rechtliche Grundlage zu schaffen um diese zur Verfügung gestellten Parkplätze bestimmungsgemäß nutzen zu können und diese rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer belangen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Oft genug wird man als Eltern angepöbelt, wenn man darauf hinweist, dass es ein Eltern mit Kind Parkplatz, dass es nicht in der StVo steht. Ich kann nicht mein Kind mitten auf den Parkplatz stellen und das Auto ausparken um dann mein Kind einzuladen. Da dies im allgemeinen ein großes Problem vieler Eltern mit Kleinkindern ist sehe ich es zwingend notwendig hier entsprechend zu handeln.

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Aktualności

  • Pet 1-18-12-9213-022303Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Eltern-Kind-Parkplätze in die Straßenverkehrs-Ordnung

    aufzunehmen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

    liegen dem Petitionsausschuss 43 Mitzeichnungen und 31 Diskussionsbeiträge vor.

    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen,... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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