Straßenverkehrsordnung - Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h für Fahrzeuge über 2,8 t

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
776 Unterstützende 776 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

776 Unterstützende 776 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen über 2,8t, ausgenommen Sonderfahrzeuge, auf 130km/h begrenzt wird.

Begründung

Fahrzeuge mit mehr als 2,8t sind eher Transporter oder Nutzfahrzeuge als PKWs und bringen im Falle eins Unfalls bei hoher Geschwindigkeit viel Energie mit.Die 2,8t Grenze resultiert aus dem Verkehrszeichen Parken auf Gehwegen (Zeichen 315). Die 130 km/h Grenze entspricht der Richtgeschwindigkeit auf Autobahn.Diese Geschwindigkeitsbegrenzung sollte auch für PKWs zählen um zu vermeiden, dass Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse als PKW angemeldet werden um etwa Kurieren ein schnelles Fahren ermöglichen.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9213-003969

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent begehrt eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
    Fahrzeugen über 2,8 t, ausgenommen Sonderfahrzeuge, auf 130 km/h.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 776 Mitzeichnungen und 51 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird... weiter

Noch kein PRO Argument.

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