Région: Allemagne

Straßenverkehrsordnung - Zusätzliche Zuschaltung von Rücklichtern zum eingeschalteten Tagfahrlicht

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
40 Soutien 40 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

40 Soutien 40 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei eingeschaltetem Tagfahrlicht, zusätzlich die Rücklichter in gedimmter oder voller Helligkeit zugeschaltet werden dürfen.

Raison

Bisher ist es nicht zulässig, dass die Rücklichter bei der Nutzung des Tagfahrlichts leuchten. Dieses Verbot ist jedoch nicht nachvollziehbar, da Rücklichter keinen Blendeffekt erzielen und hierdurch bspw. auf Landstraßen das vorherfahrende Fahrzeug besser erkannt wird.Die Nutzung des Tagfahrlichts spart gegenüber des normalen Abblendlichts Energie, Kraftstoff und Verschleiß an der Hauptkennleuchte des Abblendlichts. Jedoch ist eine nicht verpflichtende, jedoch optional nachrüstbare Schaltung mit des Tagfahrlichts mit den Rückleuchten zu empfehlen, um die Erkennung von Verkehrsteilnehmern zu steigern.Bisher ist es nur möglich, die Rücklichter zusammen mit der Hauptkennleuchte des Abblendlichts leuchten zu lassen.

Lien vers la pétition

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Actualités

  • Pet 1-18-12-9213-018538



    Straßenverkehrs-Ordnung



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung



    Mit der Petition wird gefordert, dass zusätzlich zu Tagfahrleuchten an

    Kraftfahrzeugen auch Schlussleuchten eingeschaltet werden dürfen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

    liegen dem Petitionsausschuss 40 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor.

    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

    Gesichtspunkte... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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