Straßenverkehrsordnung - Zusatzschild auf Behindertenparkplätzen (Parken nur mit amtlichem EU Parkausweis)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die Behindertenparkplätze mit Zusatzschild versehen werden.Parken nur mit amtlichem EU Parkausweis. Weiterhin soll die Ordnungsbehörde die Möglichkeit erhalten, dass die Parkplätze von Supermärkten als öffentlicher Verkehrsraum angesehen werden und dort auch bei Schwerbehindertenparkplätzen kontrollieren dürfen.

Begründung

Viele der extra eingerichteten Schwerbehindertenparkplätze werden von Personen benutzt, die keinen EU-Parkausweis haben. Das nicht berechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen kann in Deutschland eine Geldbuße von 35 €, Verwaltungsgebühren und das Abschleppen des Fahrzeugs nach sich ziehen. Das hindert aber sehr viele nicht, trotzdem zu parken. Weiterhin parken sehr viele Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Markzeichen G haben, oder nur einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Zusatzschild würden die Schwerbehindertenparkplätze wahrscheinlich nicht durch Fremdparker blockiert.Auch das Halten auf dem Schwerbehindertenparkplatz soll mit einem Ordnungsgeld geahndet werden und nicht die Ausnahme , erst ab 3 Minuten parkt man

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9213-009896

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Kennzeichnung von Behindertenparkplätzen durch
    ein weiteres Zusatzzeichen mit der Aufschrift "Parken nur mit amtlichem
    EU-Parkausweis" zu ergänzen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 41 Mitzeichnungen und 55 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte
    im Einzelnen eingegangen werden... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern