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Streichung des § 33 (Sexualerziehung) aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

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Streichung bzw. Erweiterung um Befreiungsmöglichkeit des § 33 (Sexualerziehung) aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)

Wir verlangen die Abschaffung des § 33 (Sexualerziehung), bzw. alternativ Anlehnung an § 31 (Religionsunterricht), Abs. (6), der einer Teilnahme des Kindes an der Sexualerziehung die Möglichkeit der Befreiung durch die Eltern gibt.

Grunnen til

Sexualerziehung soll Privatsache zwischen Eltern und Kindern sein, um schädliche Einflüsse, die über den Unterricht durch die einzelnen Parteien mit moralisch zweifelhaftem Hintergrund auf die Schüler einwirken können, zu verhindern. In der heutigen Zeit mit dem Höchstmaß an Informationsquellen ist es nicht mehr nötig, sich einseitig über den Unterricht informieren zu lassen. Reibungspunkte mit anderen Glaubensrichtungen, deren Sexualverständnis nicht die gleiche Offenheit wie unsere westliche Gesellschaft hat, sind unvermeidbar und sollten daher nicht zusätzlich im Unterricht erzeugt werden.

Auf Grund von Strömungen in NRW-Parteien mit Regierungsbeteiligung, die z.T. die Abschaffung des Inzest- und des Pädophilie-Paragraphen fordern, ist es nicht gewährleistet, dass der Unterricht der Hauptmeinung der Bürger folgt, sondern experimentell als Grundlagenschaffung auf Kosten der Kinder dienen soll.

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Es ist richtig Aufklärung ist wichtig. Aber nicht bereits in der Grundschule. Außerdem müssen die Eltern entscheiden wann Sie Ihre Kinder aufklären. Die Eltern wissen am besten wann die Kinder dazu bereit sind. Der eine ist früher reif der andere später. Die Kinder sind neugirig und wenn sie bereits mit 9 Jahren aufgeklärt werden, wollen sie es auch ausprobieren und können die Risiken noch garnicht einschätzen.

Der Sexualunterricht soll bleiben. Schon rein aus wissenschaftlichen Gründen, denn Sexualkunde gehört zur Anatomie und es ist zu zweifeln, dass Eltern die Anatomie so gut erklären können wie ein Biologielehrer. Aus rein psychologischer Sicht kann man nur sagen, dass der Sexualunterricht eine gleiche Aufklärung aller Schüler gewährleistet, denn je nach Religionshintergrund werden den Kindern Sachen verschwiegen oder falsch erklärt, was größere Folgen mit sich bringen würde als der Sexualunterricht.

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