Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird gefordert, § 24a Absatz 2 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz - StVG - (berauschende Mittel im Straßenverkehr) zu streichen.
Αιτιολόγηση
In § 24a StVG Abs. 2 Satz 1 wurde definiert, dass „(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.“Ferner wurde in § 24a StVG Abs. 2 Satz 3 definiert: „Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“In Art 3 GG Abs. 1 wurde definiert: „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“Ergo verstößt § 24a StVG Abs. 2 Satz 1 gegen Art 3 GG Abs. 1 dies begründet sich in der Tatsache, dass Menschen ohne ärztliches Attest eine Ordnungswidrigkeit begehen und Menschen mit ärztlichem Attest keine Ordnungswidrigkeit begehen.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 27.10.2020
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.