Περιοχή: Γερμανία

Strikte Unterscheidung von Ärzten für GKV- und PKV-Patienten

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Υποστηρικτικό 11 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

11 Υποστηρικτικό 11 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Ärzte mit Kassenzulassung Patienten annehmen und behandeln müssen. Dazu muss sich der Arzt zukünftig entscheiden, ob er ausschließlich als Kassenarzt mit 40 Wochenstunden arbeitet oder als reiner Privatarzt. Eine Mischform ist nicht mehr zulässig. Der Arzt muss Sprech- und Behandlungszeiten trennen. Die Praxisverwaltung zählt dabei nicht zur Arztzeit.

Αιτιολόγηση

Ärzte als Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen sind in ihrer Praxisführung/Patientenwahl völlig frei sind. Lediglich 20 Std. Sprechzeit reichen aus, um eine Kassenlizenz zu erhalten, ohne jedoch die Verpflichtung einzugehen, GKV-Patienten mit und ohne Überweisung zu behandeln. Ärzte können Patienten jederzeit "rausschmeißen" oder nach Nase erst gar nicht annehmen, z. B. Hautarzt: komplett Privatbehandlung ja, Igel ja, GKV-Behandlung nein.Nach meinem Verständnis hat jeder GKV-Versicherte einen Vertrag mit seiner GKV für den er monatlich Beiträge zahlt.Somit ist die GKV in der Leistungspflicht, wenn der Versicherte einen Arzt aufsuchen will/muss.Die Leistungserfüllung geschieht bisher vermeintlich über die Kassenärzte.Viele Ärzte lehnen jedoch mittlerweile die Behandlung von GKV-Patienten trotz Kassenlizenz ab: "Wir nehmen keine GKV-Patienten mehr auf", gern genommen von Hautärzten, Orthopäden, Hausärzten, ...Ursächlich ist dafür vermutlich, dass sie sich jede freie Minute, die über die 20 Std. Kassensprechzeit hinaus gehen, für Privatbehandlungen aufheben wollen.Bei dieser Konstellation bleibt letztlich die GKV ihre vertraglich zu liefernde Leistung, nämlich die Arztleistung schuldig. Wir zahlen GKV-Beiträge, ohne die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erhalten, nämlich z. B. einen Behandlungstermin bei Hautarzt.Aus meiner Sicht bedarf es hier einer großen Korrektur. Wenn die GKVs so schlechte Verträge mit den Kassenärzten schließen, kann dies nicht zu lasten der Versicherten gehen.Insofern ist es zwingend, dass in Zukunft jeder Arzt, der eine Kassenlizenz hat, verpflichtet wird, jeden GKV-Versicherten anzunehmen/weiter zu behandeln, es sei denn, es liegt z. B. ein Zerwürfnis vor.Die zu leistende Zeit des Arztes ist von 20 auf 40 Wochenstunden zu erhöhen.Die Praxisführung ist keine Arbeitszeit des Arztes! Dafür gibt es die Angestellten.Bisher werden die 20 Std Sprechzeiten mit der Behandlungszeit gleichgesetzt.Es darf bei den Gehältern und GKV-Beiträgen erwartet werden, dass in den 20 Stunden "gesprochen" und in den verbleibenden 20 Wochenstunden behandelt wird. Sprech- und Behandlungszeiten sind strikt zu trennen.Dies führt zur Qualitätsverbesserung, da ein Arzt in der Sprechzeit nicht mehr mehrere Patienten "parallel" behandelt. In den Sprechzeiten sind lediglich auf der Hand liegende Diagnosen, wie Erkältung, zu stellen. Ultraschall, EKG usw. sind außerhalb der Sprechzeiten in der Behandlungszeit durchzuführen.Daraus folgt, dass ein Kassenarzt keine Privatpatienten zusätzlich/nebenher behandeln kann. Er muss sich zukünftig entscheiden: Arbeitet er für die GKV oder für die Privatzahler.Gewinnorientierung und Erzielung maximaler Einkünfte sind nicht das Ziel der Gesundheitsversorgung.Wenn ein Arzt komplett für die GKV 40 Std. arbeitet und mehr GKV-Versicherte behandelt, muss er sicher auch in Zukunft keine Not leiden.

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