Região: Alemanha

Studienförderung außerhalb des BAföG - Ausbezahlung eines Studiengeldes für die Dauer des Studiums

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 Apoiador 34 em Alemanha

A petição foi terminada.

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  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Studierenden ein Studiengeld für die Dauer des Studiums ausbezahlt werden soll.

Razões

Das Studium ist der höchste Bildungsabschluss der in der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden kann. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit fordern daher, insbesondere politische Parteien, dass das Studium jedem offen stehen muss. Egal aus welchem sozialen Milieu der Studierende stammt.Studien wie die der Hans-Böckler-Stiftung (Vgl. "Ungleichheiten und Benachteiligungen im Hochschulstudium aufgrundder sozialen Herkunft der Studierenden") belegen, dass es für Kinder aus den unteren sozialen Schichten und aus Arbeiterfamilien ungleich schwerer ist ein Studium zu absolvieren. Einer der Hauptgründe ist dafür die Finanzierung. Hier haben Kinder aus Akademiker-Familien ein deutlich besseren Start.Auf der anderen Seite ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland die Bildung seiner Bürger von erheblicher Bedeutung. Hauptsächlich durch Innovation und Verbesserung schafft es die deutsche Wirtschaft international konkurrenzfähig zu bleiben, wie sie es derzeit noch ist.Damit dieser Hauptfaktor des Wirtschaftsstandortes nicht entfällt muss der Erwerb von Wissen in der Gesellschaft möglichst massenfähig und leicht sein.Um also die Nachteile, die Kinder aus den unteren sozialen Schichten haben, auszugleichen und den Wirtschaftsstandort zu fördern soll der Deutsche Bundestag ein Studiengeld z.B. in Höhe von 1000,00 EUR pro Monat beschließen.Mit dieser Förderung soll es möglichst allen willigen mit den passenden Voraussetzungen ermöglicht werden ein Hochschulstudium aufzunehmen und abzuschließen.Dabei soll die Inanspruchnahme dieses Studiengeldes auf freiwilliger Basis erfolgen. Es soll für ein Bachelor-Studium für das Maximum von drei Jahren, für ein Master-Studium für das Maximum von zwei Jahren ausbezahlt werden.Ähnlich wie beim bereits bestehenden BAföG sollen die Empfänger die erhaltenen Leistungen im späteren Berufsleben zurückzahlen. Dabei sollte eine Rückzahlfrist von maximal zehn Jahren nach Abschluss/Abbruch des Studiums angestrebt werden. Die bis dahin aufgelaufene Summe wird maximal mit der Höhe der Inflation verzinst, da der deutsche Staat dadurch keinen Gewinn erzielen soll.Im Unterschied zum BAföG soll das Studiengeld ohne Prüfung von Voraussetzungen gewährt werden. Entscheidend soll nur sein, dass dies das erste Studium ist und die maximal Dauer nicht überschritten wird.Bis auf diese Prüfung soll keine weitere erfolgen. Weder nach dem Vermögen des Studenten noch dem der Eltern. Auch Einkünfte die sich neben dem Studium ergeben sollen unberücksichtigt bleiben. Der Student soll die Möglichkeit haben, dass Studiengeld monatlich entweder in Anspruch zu nehmen oder nicht.Mit einer solchen Art der Gewährung entsteht dem deutschen Staat keine Nachteile, da das Geld zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt wird. Jedoch für Studierende entfällt ein großer Ballast, wenn sie ohne langwierige und oft auch negative Prüfung einen monatlichen Betrag zur Überlebenssicherung erhalten.

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