Región: Alemania
Salud

Studios & Yoga: 1,50 m Abstand von Kopf zu Kopf statt 10 qm p.P.

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
19 Apoyo 19 En. Alemania

El peticionario no ha hecho una petición.

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  1. Iniciado 2020
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Übungsraum mit höchstens 1.50 m Abstand von Kopf zu Kopf statt 10 qm pro Person

Razones.

Es ist nicht nur für viele Studios nicht praktikabel die geforderte Quadratmeterzahl pro Person anzubieten, es ist auch nicht nachvollziehbar nachdem in anderen öffentlichen Räumen 1.50 m von Kopf zu Kopf als ausreichend erachtet wird. Ein Abstand von Mattenrand zu Mattenrand von 50 cm ist machbar und auch in nicht Coronazeiten sinnvoll. Das bedeutet bei den gängigen 70 cm x 180 cm Yoga-/Iso-Matten und 50 cm rund um die Matte einen ca. 4,76 qm pro Person statt der aktuell in den meisten Regionen geforderten 10 qm.

Versetztes Sitzen bei Übungen ist machbar, so dass der Abstand von Kopf zu Kopf von 1.50 m gewahrt werden kann.

Yoga dient der Gesundheitsprävention, ist für viele chronische Erkrankungen genauso wesentlich wie Reha-Maßnahmen und ist für Gesunde gerade auch in der Krise ein wichtiger Ansatz in der Work-Life Balance. Davon abgesehen ist ein weiterer Leerstand für Studios nach 3 Monaten Lockdown finanziell nicht länger tragbar.

Die Einhaltung der Hygienevorschriften (Unterlassen des Händeschüttelns, Desinfektionsmittel im Eingansbereich & auf dem WC, aktuell noch kein Umkleiden vor Ort, Reinigung & Desinfektion des Bodens nach jeder Yogastunde, eigene Matten und ggf. anderes Equipment) wird bei dieser Forderung als Selbstverständlichkeit erachtet, ebenso ein Minimum an privatem Kontakt vor und nach der Übungszeitfenster.

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Ein Abstand von 1,5 m entspricht einer Fläche von 1,95-2,25 Quadratmetern pro Person (je nach Anordnung). Eine geforderte Fläche von 10 m² entspricht dagegen mindestens 3,16 m Abstand, was weder notwendig noch irgendwie nachvollziehbar ist.

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