Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Kontrollierte BTM Abgabe aus Pharmazie Häusern
Begründung
BTM:Durch die kontrollierte Abgabe von BTM aus Pharmazie Häusern würde man... -1. Abhängige entkriminalisieren -2. Bekämpfung des Organisierten Verbrechens -3.Weniger Drogentote durch verunreinigten BTM
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Pet 2-18-15-2127-001928Suchtgefahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent spricht sich für eine kontrollierte Abgabe von Betäubungsmitteln durch
"Pharmaziehäuser" aus.
Zur Begründung wird ausgeführt, dies würde zu einer Entkriminalisierung Abhängiger
und zur Verringerung der Anzahl Drogentoter aufgrund verunreinigter
Betäubungsmittel führen und darüber hinaus der Bekämpfung des organisierten
Verbrechens dienen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.