"Systemisches Konsensieren" (Ja/Nein, 0-10. u.Ä.) als Wahlsystem für Bundestagswahl.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Wahlgesetz dahingehend geändert wird, dass der Wähler nicht nur eine Partei wählen kann, sondern das Ergebnis durch "Systemisches Konsensieren" zustande kommt

Beispielhaft einige Möglichkeiten: #1) Die Möglichkeit bei jeder Partei ein Kreuz für oder gegen diese zu setzen. Enthaltung bei Parteien = "Neutralstimme". #2) Eine Pro-Stimme UND eine Kontra-Stimme. #3) Eine Pro-Stimme ODER eine Kontra-Stimme. #4) Pro Partei einen Zahlenwert, z.B. von 1-10 oder 1-5 bzw. 0-10 oder 0-5. #5) Weitere zu findende Alternativen.

Das "Systemische Konsensieren" ist ohne Verfassungsänderung möglich, und wird international von Experten aus Wissenschaft etc. als Mittel zur Verbesserung der Findung des Wählerwillen betrachtet.

Hier finden sich in 4:28min Länge Informationen aus einer Sendung "Quarks & Co": https://www1.wdr.de/fernsehen/quarks/wahlen-alternative-zahlen-statt-kreuzchen-100.html

Das Beispiel Nummer #1 stellt einen Kompromiss dar, welcher ohne "Zahlen statt Kreuzchen" (Titel des Video) auskommt, und es dem Wähler auch erlaubt wie bisher nur ein einfaches Kreuz zu machen. Trotz dieser Möglichkeit für den Wähler "Zeit zu sparen", hat jeder Wähler die Möglichkeit seinen Willen im Detail zu konkretisieren. Ein System mit Zahlen kann jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden, wenn sich der Bürger an das System gewöhnt hat.

Begründung

Grundsätzlich sorgt das "Systemische Konsensieren" für eine bessere Erfassung des Wählerwillen, und könnte auch Nichtwähler dazu animieren zu wählen.

Analphabeten etc. dürfen argumentatorisch nicht als Hindernis gelten. Wer z.B. bei einem grün und einem rot hinterlegten Feld dass evtl. noch entsprechende piktografische Gesichter enthält, nicht klar kommen würde, darf wahrscheinlich gar nicht wählen. In einer Art Matrix aus den Parteien links und den Optionen Rechts können die Wahlmöglichkeiten Ja und Nein zusätzlich in Grün und hinterlegt sein. Bei nur zwei Möglichkeiten besteht horizontal genug Platz für zwei solcher Matrixen für 1. und 2. Stimme.

Der aktuelle Dt. Bundestag bzw. sein "Petitionsausschuss" hält das "systemische Konsensieren" für undemokratisch, es bestünde „kein legitimes Interesse daran“ (wer dafür ist, hat also ein Demokratie-Defizit), und es wäre "destruktiv".

Des Weiteren, Zitat: "...besteht kein demokratisches Bedürfnis zum Ausdruck eines Negativvotums für eine bestimmte Partei". Anmerkung: Soll heißen, das Bedürfnis nach Konsensierung ist ein undemokratisches.

Außerdem begründete man die Ablehnung einer Petition wörtlich: 1.) "Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt er (Anm.: Der "Petitionsausschuss") zu dem Ergebnis, dass ihre Petition voraussichtlich nicht den gewünschten Erfolg haben wird". 2.) "Weil Ihre Petition aus den oben dargelegten Gründen (*) offensichtlich erfolglos bleiben wird". 3.) "Weil Ihre Petition aus Sicht des Ausschussdienstes nicht den gewünschten Erfolg haben wird, empfiehlt er dem Petitionsausschuss, von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe nach Nr. 4 Buchstabe e der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen abzusehen."

*: "kein demokratisches Bedürfnis" (= "antidemokratische Bestrebung"), "kein legitimes Interesse", "destruktiv"...

Außerdem würde, Zitat: "Der Willensbildungsprozess des Einzelnen nicht hinreichend deutlich erkennbar".

Sehen Sie, der Bürger, der Wähler, dies auch so? Auch, dass sie gar nicht erst das Recht haben sollten in einer Petition ihre mögliche Zustimmung oder Ablehnung kund zu tun? Dass die Chance auf Erfolg absolut eindeutig so gering ist, dass sogar die Veröffentlichung der Petition, welche ja erst den Willen des Bürgers aufzeigen sollte, abzulehnen korrekt war? Was es im Grunde NIE ist, außer die Petition ist ganz offensichtlicher Unsinn, "Spam" und/oder zum Scheitern verurteilt weil sehr extrem oder gegen das Grundgesetz oder andere Gesetze verstoßend. Dies trifft auf das "Systemische Konsensieren" ganz offensichtlich nicht zu. Daher ist die Ablehnung einer solchen Petition selbst, eine rein politische/ideologische Entscheidung.

Sie haben hier unabhängig von der Aussicht auf Erfolg einer solchen Petition, also auch die Möglichkeit die Behauptung des Petitionssausschuss des Bundestages zu widerlegen. Sie können auch jederzeit selbst eine Petition beim Bundestag einreichen. Auch mehrere Petitionen zu einem Thema sind selbstverständlich zulässig, und erzeugen Aufmerksamkeit und zeigen Interesse.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.02.2018
Sammlung endet: 20.02.2019
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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