Telekommunikationsinfrastruktur - Schnelle Breitbandversorgung (> 50MBit/s) als Grundversorgungsaufgabe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
169 Unterstützende 169 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

169 Unterstützende 169 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag erklärt die schnelle Breitbandversorgung (> 50MBit/s) zur Grundversorgungsaufgabe. Kabelgebundene (Glasfaser)-Anbindung ist anzustreben. Alternativ können Unternehmen Funkverbindungen bereitstellen. Dabei müssen die Telekommunikationsunternehmen immer einen Tarif anbieten, der keinerlei (Daten-)Volumenbeschränkung beinhaltet und bei Funk nicht teurer sein darf, als entsprechende kabelgebundene Flatrate-Angebote des Unternehmens. Zeit zur Umsetzung: 2 Jahre.

Begründung

Telekommunikationsunternehmen bauen schnelle Breitbandverbindungen schwerpunktmäßig in den Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland aus.Gleichzeitig werden die ländlichen Regionen der Republik vernachlässigt und verlieren dadurch den digitalen Anschluss. Das ist für Unternehmen inzwischen zum Standortnachteil geworden. Aber auch Schüler, Studenten und Arbeitnehmer geraten auf diese Weise in Rückstand. Lern- und Weiterbildungsangebote werden heute häufig als Videostream oder Videopodcast angeboten. In Regionen ohne schnelle Internetverbindung sind diese nicht nutzbar. Selbst einfache Recherchen für Hausaufgaben, wie sie heute ganz selbstverständlich und mit steigendem Alter an weiterführenden Schulen immer umfassender erwartet werden, sind für Schüler, Studenten,Arbeitnehmer in den Außen-und Randbezirken größerer Städte oder in den ländlichen Regionen Deutschlands kaum zu erledigen. Entweder da es keine schnelle Datenverbindung gibt oder da ausschließlich Funkverbindungen mit geringem Datenvolumen angeboten werden. Angebote die Up- und Downloadgeschwindigkeiten mit "bis zu"-Angaben beinhalten, sollten dabei die Maximalgeschwindigkeit erreichen, selbst wenn sich mehr als 50 % der Nutzer im jeweiligen Versorgungsbereich einer Funkzelle oder einer Verteilerstation im Internet bewegen.

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