Bölge : Almanya

Telemediengesetz (TMG) - Entschärfung der Impressumspflicht für Webseiten-, Blogbetreiber

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
48 Destekleyici 48 İçinde Almanya

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Impressumspflicht für Webseiten-, Blogbetreiber usw. sinnvoll zu entschärfen, und zwar so, dass grundsätzlich keine Privatadressen im Klartext hinterlegt werden müssen.

Gerekçe

Die derzeitige Regelung benachteiligt inländische Privatpersonen und Personen ohne Geschäftsadresse in Bezug auf Artikel 2 Abs. 2 GG und damit indirekt auch in Bezug auf Abs. 1 desselben Artikels. Freie Meinungsäußerung ist ohne Sicherstellung von Abs. 2 nicht realistisch. Die Impressumspflicht alleine stellt bereits durch die bloße Existenz geistig gestörter Individuen und Randgruppen m. E. eine Verletzung von Artikel 2 Abs. 2 GG dar, weil von entsprechenden Angriffen ausgegangen werden muss, und alleine diese Befürchtung wird bei den meisten Bürgern einen freiwilligen Verzicht auf Abs. 1 auslösen.Zur Förderung der Meinungsfreiheit in Deutschland schlage ich daher eine entsprechend geeignete Änderung der Impressumspflicht vor. Wie diese genau aussehen könnte, das überlasse ich gerne einem geeigneten Gremium. Man könnte sich beispielsweise an den unterschiedlichen Bilanzierungspflichten bei unterschiedlich großen Kapitalgesellschaften orientieren, d. h. auf die Offenlegungspflicht persönlicher Daten bis zu einer gewissen (wirtschaftlichen?) Kennziffer ganz verzichten, oder sie zumindest einschränken bzw. eine richterliche Instanz zwischenschalten (Hinterlegung, Zugriff nur mit richterlichem Beschluss o. ä.).

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Haberler

  • Pet 1-19-09-22630-001155 Telemediengesetz (TMG)

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Impressumspflicht im Telemediengesetz u. a. für
    Webseiten- und Blogbetreiber zu entschärfen, so dass diese grundsätzlich keine
    Privatadressen im Klartext angeben müssen.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die derzeitige
    Regelung im Telemediengesetz (TMG) inländische Privatpersonen und Personen
    ohne Geschäftsadresse im Hinblick auf deren verfassungsrechtlich geschützte
    Meinungsfreiheit benachteilige.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten... daha ileri

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