Regione: Vokietija

Telemediengesetz (TMG) - Offenlegungspflicht bzgl. einer maschinell verarbeitbaren Liste aller indexierten Domains (bei großen Suchmaschinenbetreibern)

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
42 Palaikantis 42 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

42 Palaikantis 42 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge eine Offenlegungspflicht - bzgl. einer maschinell verarbeitbaren Liste aller indexierten Domains - bei großen Suchmaschinenbetreibern beschließen.

Priežastis

Es wird stetig eine sich entwickelnde Monopolstellung bei den großen Suchmaschinenbetreibern kritisiert, jedoch erfolgen keine sinnvollen Lösungsansätze durch den Gesetzgeber.Ein Hauptproblem für neue Suchmaschinen dürfte das Problem sein, dass sich niemand bei ihnen einträgt. Es würde daher sehr lange dauern, bis eine neue Suchmaschine eine ausreichend große Zahl an Seiten indexiert hat. Ohne einen ausreichend großen Index würde niemand diese neue Suchmaschine nutzen.Eine einfache Lösung wäre es ein Gesetz zu schaffen, dass die großen Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet, alle indexierten Domains in einer Liste zum Download bereitzustellen. Die Liste muss so beschaffen sein, dass sie auch tatsächlich maschinell verarbeitet werden kann. Dies ist ganz simpel möglich z. B. in dem die unterschiedlichen Domains einfach untereinander aufgelistet werden:www.example.comwww.example.comwww.example.comEine solche Liste könnten dann neue Suchmaschinenbetreiber nutzen um damit ihre Crawler (die kleinen Roboter die das Internet nach Inhalten durchforsten) anzuweisen, eben diese Domains nach Inhalten zu durchsuchen und zu indexieren.

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žinios

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-19-09-22630-013366
    86159 Augsburg
    Telemediengesetz (TMG)

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, marktführende Suchmaschinen gesetzlich zu
    verpflichten, ihre indexierten Domains in einer Liste zum Download bereitzustellen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass stets die
    Monopolstellung bei den großen Suchmaschinenbetreibern kritisiert werde, jedoch
    würden durch den Gesetzgeber keine sinnvollen Lösungsansätze erfolgen. Ein
    Hauptproblem für neue Suchmaschinen sei das Problem, dass sich niemand bei ihnen
    eintrage.... toliau

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