Région: Allemagne

Tempolimits innerhalb geschlossener Ortschaften

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La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Soutien 18 en Allemagne

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Wir wollen, dass auf Staatsstraßen, die durch geschlossene Ortschaften führen und eine Verkehrsbelastung von > 8.000 KFZ/24h aufweisen, ein Tempo-Limit von 30 km/h eingeführt werden darf, um Verkehrsbelastungen und -gefahren zu reduzieren, auch wenn die notwendige Anzahl an Unfällen und Gefahrenschwerpunkte nicht erreicht wird. Die schiere hohe Verkehrsbelastung von > 10.000 KFZ/24h sollte für enge Ortsdurchgangsstraßen ohne z.B. vorhandenem Fahrradweg Voraussetzung genug sein für Tempo 30.

Raison

Die gesundheitliche Belastung für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsgefahren für Fußgänger und Radfahrer, vor allem für Klein-Kinder um die 6 Jahre herum sowie ältere, oder geh-behinderte Menschen reduzieren sich enorm wenn die Geschwindigkeit der KFZ innerorts von 50 km/h auf 30 km/h reduziert wird. Besonders die Gefahr von Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen oder gar tödlichem Ausgang lassen sich durch Tempo-Reduktion der KFZ auf Tempo 30 erheblich verringern. Da das menschliche Leben besonders schützenswert ist und die KFZ nur einen geringen Zeitnachteil bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 haben empfiehlt sich bei belasteten Ortschaften ein Tempo-Limit von 30 km/h. Ferner bewirkt ein Tempo-Limit von 30 km/h einen besseren Verkehrsfluss weil die KFZ gesitteter da langsamer durch die hochbelastete Ortschaft fahren weil es einfacher ist für andere auf die Straße aufzufahren wenn allgemein das Tempo der KFZ langsamer ist. Ferner werden die KFZ-Fahrer*innen angehalten auf Kinder und nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer aufzupassen durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Die Verkehrsbelastungen reduzieren sich nicht nur für die Verkehrsteilnehmer sondern auch für die Anwohner. Mit einem Verkehrs-Tempo-Limit auf 30km/h in geschlossenen Ortschaften mit hohem Verkehrsaufkommen von > 8.000 KFZ/24h sowie Staatstraßen ohne Fahrradweg die durch geschlossene Ortschaften führen ist ein Tempo-Limit 30km/h sinnvoll um Gesundheit und Schutz der (nicht motorisierten) Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Konkret wird dies deutlich an Beispielen von Gemeinden die ein hohes Verkehrsaufkommen auf den Staatsstraßen aushalten müssen (da diese Staatstraße durch einen oder mehrere Ortsteile führt) ohne dass eine gesetzliche Grundlage von seitens der StVO gegeben ist Tempo-Reduktion wie Tempo 30 zum Schutz der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer fordern/fördern zu können. Noch konkreter wird die Notwendigkeit für Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften anhand meiner Heimtatgemeinde Berg, bei Neumarkt i.d. Opf./Bayern. Die Gemeinde Berg hat mehrere Ortsteile entlang der ST2240 sowie zwei Ortsteile wird durch die ST2240 durchfahren. Die ST2240 hat ein hohes Verkehrsaufkommen von ca. 10.000 bis 12.000 KFZ/24 und wir noch mehr Verkehrsbelastung in naher Zukunft aufweisen und zwar auf der gesamten Strecke von 92318 Neumarkt bis 92348 Oberölsbach. Mit der hohen Anzahl an KFZ/24h steigt das Unfall Risiko für nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer vor allem für Kinder im Vorschulalter und Alter der Grundschule. Die ST2240 ist Staatsstraße und erlaubt dort wo kein Kindergarten oder Schule ist keine Tempo Reduktion auf Tempo 30. Da die ST2240 sehr viel Verkehr führt und weder in 92348 Berg noch in 92348 Oberölsbach ein Fahrradweg als Pufferzone existieren sind die Unfallrisiken sehr hoch. Deswegen gibt es kaum Fahrradfahrer in Oberölsbach und Berg da Tempo 50km/h von LKWs und SUVs eine Gefahr sind für Fußgänger und Fahrradfahrer.

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