Terrorismusbekämpfung - Intensivere Überwachung des Internets zur Gefahrenabwehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Internet zur Gefahrenabwehr intensiver überwacht wird und alle Seiten mit terroristischem Hintergrund gesperrt werden. Der Datenschutz soll in besonderen Gefahrenlagen in seiner Priorität nachrangig behandelt werden.

Begründung

Das Internet wird von terroristischen Gruppierungen zur Radikalisierung von Einzelpersonen oder Gruppen benutzt.Um zu verhindern, dass Menschen in der Bundesrepublik Deutschland Zugriff auf solche Internetseiten haben, ist es notwendig, dass diese Seiten von den Behörden gefunden und abgeschaltet werden. Es ist undenkbar, dass terroristische Gruppierungen z. B. über das deutsche Fernsehen, das Radio oder über Zeitungen in der Bundesrepublik Deutschland zum Terror aufrufen dürfen. Dieses würde durch die Behörden sofort verhindert werden. Das Internet ist genauso zu überwachen und zu behandeln wie alle anderen Medien.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-21901-034246 Terrorismusbekämpfung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Internet zur Gefahrenabwehr intensiver
    überwacht wird und alle Seiten mit terroristischem Hintergrund gesperrt werden.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Internet
    von terroristischen Gruppierungen zur Radikalisierung von Einzelpersonen oder
    Gruppen benutzt werde. Um zu verhindern, dass Menschen in der Bundesrepublik
    Deutschland Zugriff auf solche Internetseiten haben, sei es notwendig, diese Seiten
    durch Behörden aufzufinden... weiter

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