Testament - Änderung des § 2215 Bürgerliches Gesetzbuch

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Unterstützende 16 in Deutschland

Sammlung beendet

16 Unterstützende 16 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine Änderung des Paragraphen 2215 Bürgerliches Gesetzbuch gefordert. Es soll hinzugefügt werden zu Absatz 1 alsb) Sollte das Nachlassverzeichnis nicht unverzüglich, sonst 4 Wochen, nach der. Annahme des Amtes vorliegen, so soll das zuständige Gericht angerufen werden, welches per Notfrist einen neuen Testamentsvollstrecker beruft, sofern das Testament nicht einen weiteren Testamentsvollstrecker alternativ vorsieht.

Begründung

Das BGB sieht unter anderem auch Fristen für die Erbausschlagung vor. Ferner kollidieren Verzögerungen unter Umstaenden auch mit anderen Gesetzeswerken.

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