Piirkond : Saksamaa
Põllumajandus

Tiere sind keine Sachen – Schluss mit der neuen Tiermängelgewährleistung!

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
4 836 Toetav 4 698 sees Saksamaa

Petitsiooni saaja ei vastanud.

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  1. Algatatud 2019
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud 9.12.2019
  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

Nach der Schuldrechtsreform des BGB werden lebendige Tiere in Bezug auf Gewährleistungsrechte genauso behandelt wie alle anderen Gebrauchsgüter auch - es ist völlig egal, ob jemand eine Zuchtstute, einen Hund oder eine Waschmaschine oder einen Rasenmäher kauft: es gilt eine 24-monatige Gewährleistung und für die ersten sechs Monate sogar eine Beweislastumkehr nach der der Verkäufer für die „mangelfreiheit“ des Tieres die Beweislast trägt.

Sowohl Züchter, Verkäufer als auch Tierzuchtorganisationen sind seit dieser Gesetzesänderung in Existenznot und die Pferdezucht in Deutschland ist ein Spielball für Gerichte, Anwälte, Gutachter und Tierärzte geworden. Es geht um Fragen wie: Wann hat sich das Pferd einen Infekt geholt? Wo hat sich das Pferd einen Infekt geholt? Kann es sein, dass der Infekt latent vorhanden war? Solche Fragen können nicht eindeutig geklärt werden. Tierärzte haften für ihr Urteil in der Ankaufsuntersuchung bis zu 30 Jahre und bei einem Lebewesen ist immer etwas zu finden. Das führt dazu, dass die Tiere bei Ankaufsuntersuchungen kaputt geschrieben werden und Käufer nachträglich von ihren Kaufverträgen zurücktreten. Letztlich ist es heute nur eine Frage von Zeit, wann ein Züchter bezgl. seines verkauften Tieres eine Mängelrüge erhält und nachträglich den Preis reduzieren oder das Tier zurücknehmen muss. Es gibt kaum einen Züchter, der das in den letzten Jahren noch nicht erlebt hat!

Züchter, Pferdeverkäufer, die Verbände und die FN und auch andere Organisationen sind gefordert, auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene aktiv zu werden und alles zu versuchen, eine Gesetzesänderung zu erwirken. Das in erste Linie für die Züchter und gleichzeitig auch zur Selbsterhaltung.

Selgitus

Bis 2002 galt beim Pferdekauf die sogenannte kaiserliche Verordnung, nach der der Verkäufer 14 Tage für bestimmte Krankheiten, die als Hauptmangel bezeichnet wurden, haftete. Wir müssen hier zurück zur ursprünglichen Regelung! Gelingt das nicht, bedeutet das den schleichenden Tod der deutschen Pferdezucht, wobei die Zuchtverbände und die großen Pferdekliniken ebenso in den Abwärtsstrudel hineingezogen werden.

Pferde sind keine Sachen – sie sind Lebewesen und sollen auch so behandelt werden. Die Vielzahl an Untersuchungen, Röntgen und vor Allem das Hin und Her nach dem Kauf sind auch aus Tierschutzsicht unvertretbar! Bitte unterstützen Sie diese Initiative, um endlich Tiere mit eigenen Rechten zu versehen.

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Die Rechtsetzung durch Legislative und Interpretation durch Gerichte führt zu katastrophalen Ergebnissen.

Das Gesetz ist seit 16 Jahren in Kraft und hat sich bewährt. Im Großen Ganzen werden gewerbliche Züchter durch die Haftungsverschärfung sogar wirtschaftlich priviligiert, weil diese von den Käufern wegen der gesetzlichen Garantien (Haftung von 1 Jahr+grundsätzliche Beweislastumkehr) beim Kauf bevorzugt werden. Privatpersonen können nach wie vor die Gewährleistung ausschließen. Mit dem Tierschutz hat das alles definitiv gar nichts zu tun!

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd