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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge für gesellige Haustiere die Paar- bzw. Schwarmhaltung vorschreiben - Verbot der Einzelhaltung. Ausnahmen sind kranke oder aggressive Tiere.
Perustelut
Gesellige Tiere (Meerschweinchen) oder Schwarmtiere (Papageien) benötigen zur artgerechten Haltung mindestens einen Partner. Einzelhaltung führt sehr oft zu Verhaltensstörungen, bei Vögeln ist das Ausreißen der eigenen Federn aus Langeweile bekannt. Ähnliche Gesetze, die eine Paar- bzw. Schwarmhaltung vorschreiben gibt es in der Schweiz und in Österreich. Bisher gibt es dazu nur Empfehlungen.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 14.8.2018Pet 3-18-10-787-040915 Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.05.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte eine gesetzliche Regelung dahingehend erreichen, dass für
gesellige Haustiere die Paarhaltung bzw. Schwarmhaltung vorgeschrieben wird.
Einzelhaltung solle verboten werden. Dies betreffe jedoch nicht kranke oder
aggressive Tiere. Er führt weiterhin aus, dass Einzelhaltung häufig zu
Verhaltensstörungen führe. Gesetze, die eine Paar- bzw. Schwarmhaltung
vorschreiben, gebe es in anderen Ländern. Dies sei auch in Deutschland
erforderlich.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten... enemmän
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