Tierschutz - Gesetzliche Regelungen zur Behandlung von (toten) Tieren bei öffentlichen und nicht öffentlichen Darstellungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
1.646 Unterstützende 1.646 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

1.646 Unterstützende 1.646 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sich umgehend mit einem Gesetzesentwurf zu befassen, welcher die Behandlung (toter) Tiere bei öffentlichen und nicht öffentlichen Darstellung in Anwesenheit von Kindern im Sinne des Tierschutz- und Jugendschutzgesetzes reglementiert, um zu gewährleisten, dass die künftigen Generationen gesetzestreu und werteorientiert aufwachsen und unsere Kinder vor brutalen Bräuchen, wie dem Gänsereiten in Bochum Wattenscheid zu schützen.

Begründung

Bereits über 100.000 Bürger fordern ein Verbot dieser grausamen TraditionBislang war es nicht möglich, per Gesetz den Missbrauch an einem toten Tier vor Schutzbefohlenen ( Kindern ) zu verbieten, da das „Kopfabreißen“ einer toten Gans keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt.Auch in Bezug auf das Jugendschutzgesetz konnte trotz der gewaltverherrlichenden Darstellung und der Leichenfledderei vor Kindern jeden Alters kein Verstoß festgestellt werden.Da die Genehmigung einer solchen „Tradition“ mit dem Staatsziel Tierschutz ( Art.20a: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."),welches 2002 in das Grundgesetz implementiert wurde,nicht konform geht, scheint hier eine Gesetzeslücke vorzuliegen. Trotz der Verantwortung des Staates für die künftigen Generationen findet sich kein Gesetz, welches dafür Sorge trägt, dass unsere Kinder NICHT einer derart verantwortungs- und würdelosen, brutalen und blutigen Darstellung ausgesetzt werden.Unser Staat sieht sich derzeit nicht in der Lage, gesetzlich zu beschließen, dass unsere Kinder den notwendigen Respekt und Empathie für alle Lebewesen erlernen.Somit ist unser Staat derzeit mitverantwortlich für die Fehlentwicklung jener Kinder, die aufgrund einer, von Gesetzeswegen möglichen , Gewaltdarstellung gegen Schwächere strafrechtlich in Erscheinung treten. Sei es durch Gewalt gegen Tiere, oder auch andere Menschen!Somit fordere ich Sie auf, sich umgehend mit einem Gesetzesentwurf zu befassen, welcher die Behandlung (toter) Tiere durch öffentliche und nicht öffentliche Darstellung in Anwesenheit von Kindern reglementiert, um zu gewährleisten, dass die künftigen Generationen gesetzestreu und werteorientiert aufwachsen und unsere Kinder zusätzlich vor solch brutalen Eindrücken schützen, wie die Bilder des reißenden Gewebes beim Gänseköpfen!

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-787-029436

    Tierschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung

    Die Petentin fordert gesetzliche Bestimmungen zur Behandlung von toten Tieren bei
    Darbietungen in Anwesenheit von Kindern.
    Sie möchte durch Regelungen im Tierschutzgesetz und Jugendschutzgesetz
    erreichen, dass Bräuche wie das „Gänsereiten“ reglementiert werden, damit Kinder
    einer nach ihrer Auffassung verantwortungs- und würdelosen, brutalen und blutigen
    Darstellung nicht ausgesetzt werden. Das Abreißen des Kopfes einer toten Gans
    stelle nach der geltenden Rechtslage leider... weiter

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